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Inhaltsverzeichnis

Unternehmensfinanzierung

Wenn die Bank beim KfW-Schnellkredit mauert

Ein Handwerker will bei seiner Bank einen KfW-Schnellkredit beantragen – und soll überraschend viele Unterlagen liefern. Doch der Kollege findet einen Ausweg.

Auf einen Blick:

  • Der KfW-Schnellkredit soll kleinen Unternehmen und Soloselbstständigen schnell Liquidität verschaffen. Damit die Hausbanken den Antrag zügig weiterleiten, übernimmt die KfW das volle Kreditrisiko. Zudem verlangt die Förderbank nur wenige Unterlagen.
  • Die Bank von Lutz W. hat dem Handwerker jedoch richtige Hürden in den Weg gestellt: Er sollte zusätzliche Informationen, Auskünfte und Sicherheiten liefern.
  • Welche Informationen eine Hausbank für einen Schnellkredit verlangt, bleibe ihr überlassen, teilt die KfW nun auf Anfrage von handwerk.com mit.
  • Die Antwort des Handwerksmeisters: Den Schnellkredit holt er sich jetzt über eine andere Bank.

Seit Anfang November soll der KfW-Schnellkredit auch Kleinstunternehmen und Soloselbstständigen „schnell und unbürokratisch Liquidität“ verschaffen. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zumindest so angekündigt.

Hausbank baut zusätzliche Hürden ein

Ganz andere Erfahrungen hat damit nun Malermeister Lutz W. aus dem südlichen Niedersachsen gemacht: „Meine Hausbank wollte von mir erst einmal alle möglichen Unterlagen haben“, berichtet der 49-Jährige, der bei diesem Thema lieber anonym bleiben möchte: „Ich sollte die Jahresabschlüsse 2017 bis 2019, eine BWA für Oktober 2020, eine Selbstauskunft und eine Schufa-Auskunft vorlegen.“ Sogar nach Sicherheiten sei er gefragt worden. Was den Handwerker doch sehr wunderte.

Zum einen ist eine wichtige Säule des Schnellkredits die sogenannte Haftungsfreistellung für die Hausbank: Das volle Kreditrisiko übernimmt beim Schnellkredit die KfW. Das soll den Hausbanken die schnelle und unbürokratische Weiterleitung der Anträge ermöglichen. Sicherheiten sind demnach nicht erforderlich.

Zum anderen geht aus den Antragsunterlagen der KfW hervor, welche Angaben die Hausbank beim Kreditnehmer abfragen muss – und was sie dafür benötigt:

  • Gewinn und Umsatz seien anhand eines Jahresabschlusses „oder“ alternativ einer Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu ermitteln – und zwar für das Jahr 2019 oder alternativ für die Jahre 2017 bis 2019.
  • Überprüfen muss die Bank zudem einen Nachweis über die Mitarbeiterzahl und ob bei einer Auskunftei negative Merkmale über den Kreditnehmer vorliegen.

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BWA 2019 genügt der Bank nicht

Den Jahresabschluss 2019 kann Lutz W. zwar nicht vorlegen: „2020 war durch Corona so viel los, dazu ist mein Steuerberater noch nicht gekommen.“ Doch statdessen bietet er die BWA 2019 – was gemäß den Antragsunterlagen der KfW genügen würde.

Doch darauf habe sich seine Bank nicht einlassen wollen, berichtet der Handwerker. „Die bestehen auf den Jahresabschlüssen und allen anderen Unterlagen, damit sie angeblich meine Bonität überprüfen können und ob ich den Kredit tilgen kann.“

Das Hauptproblem dabei: Der Antrag auf den Schnellkredit muss bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden. Die Bundesregierung plant zwar eine Verlängerung bis zum 30. Juni 2021, benötigt dafür jedoch die Zustimmung der EU-Kommission.

Verlangt die Bank für den KfW-Schnellkredit zu viele Unterlagen?

Tatsächlich haben die Banken freie Hand bei der Überprüfung von Anträgen auf den Schnellkredit. Sie entscheiden also selbst, welche Informationen sie verlangen. Das ergibt eine Anfrage von handwerk.com bei der KfW:

Aufgabe der Hausbank sei es, „die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers, das Ausfallrisikos des Kredits und die Erfüllung der formalen Vorgaben der KfW zu prüfen“, so die KfW. Dabei gebe die KfW zwar vor, anhand welcher Unterlagen sie eine Bestätigung über Gewinn, Umsatz und Beschäftigte erwartet – und dazu zähle ausdrücklich auch die BWA.

Da die Banken jedoch „in ihrer Geschäftspolitik frei sind, sind sie grundsätzlich berechtigt, auch darüberhinausgehende Informationen vom Antragsteller zu verlangen“. Die KfW nehme keinen Einfluss auf die Kreditentscheidungen der Banken.

Für die Haftungsfreistellung macht es jedoch keinen Unterschied, welche Unterlagen ein Kreditinstitut anfordert, wie aus der Antwort der KfW weiter hervorgeht: Zwar könne die Förderbank stichprobenartig Kontrollen bei den Hausbanken durchführen. Sollte sich dabei jedoch herausstellen, dass sich eine Hausbank zum Beispiel auf eine begrenzt aussagefähige vorläufige BWA statt eines Jahresabschlusses verlassen hat, werde sie von der KfW nicht nachträglich in die Haftung für den Schnellkredit genommen.

Wie aussagekräftig ist eine BWA?

Dass Kreditinstitute beim KfW-Schnellkredit intensiver prüfen, als es die KfW verlangt, sei kein Einzelfall, berichtet Finanzierungsexperte Carl-Dietrich Sander vom Bundesverband Die KMU-Berater. „Es bleibt der Risikoeinschätzung der Bank überlassen, auf welche Unterlagen sie sich stützen will.“

Sander zeigt Verständnis dafür, dass sich einige Kreditinstitute mit einer vorläufigen BWA nicht zufrieden geben: „Wenn in der BWA zum Beispiel halbfertige Arbeiten, Abschreibungen oder Forderungsausfälle nicht enthalten sind und erst im Jahresabschluss auftauchen, dann können die Zahlen im Jahresabschluss eines Betriebs später ganz anders aussehen als in der BWA.“

Dieses Problem lasse sich nur lösen, wenn ein Handwerker eine „qualifizierte BWA“ vorlegt, berichtet Sander. Aus der gehe hervor, welche ergänzenden Buchungen in der BWA vorgenommen wurden. Eine qualifizierte BWA wirke sich zudem grundsätzlich „positiv auf das Rating aus, nicht nur beim Schnellkredit“.

Bankkredit als Alternative zum Schnellkredit?

Allerding könne es auch vorkommen, dass Hausbanken Anfragen nach Förderkrediten nutzen, um ihren Kunden eigene Produkte zu verkaufen, berichtet Sander. „Dass eine Hausbank den Schnellkredit durch einen eigenen Kredit ersetzen will, wäre durchaus legitim – und für den Kreditnehmer bei vergleichbaren Konditionen eine Alternative.“

Die Latte hat die KfW mit den Konditionen des Schnellkredits allerdings hoch gelegt: Mit drei Prozent Zinsen ist er zwar nicht der günstigste Förderkredit – doch dafür gebe es eben die schnelle Entscheidung und die Haftungsfreistellung, betont Sander. Das heißt: Die KfW verlangt für diesen Kredit keinerlei Sicherheiten. Hinzu komme die Möglichkeit vorzeitiger Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung. „Da muss sich die Bank schon lang machen, um da mitzuhalten“, sagt Sander.

Handwerker will sich nicht „gängeln“ lassen

Malermeister Lutz W. hat für das Verhalten seiner Hausbank allerdings eine andere Erklärung: „Die wollen mich gängeln. Ich habe bei denen einen Kontokorrentkredit mit 11 Prozent Zinsen. Wenn ich den KfW-Schnellkredit bekomme, dann verdienen die ja nichts mehr an mir.“

Das könnte seiner Hausbank nun dennoch passieren, denn der Handwerker hat für seinen 5-Mann-Betrieb eine andere Lösung gefunden: Den KfW-Kredit werde er nun über seine Zweitbank beantragen. Das ist auch im Sinne der KfW. Sie empfiehlt: „Wenn ein Unternehmen zwar die Mindestanforderungen der KfW erfüllt, die darüberhinausgehenden Informationswünsche der durchleitenden Bank nicht erfüllen kann oder möchte, besteht die Möglichkeit, einen anderen Durchleitungspartner anzusprechen.“

Lutz W. ist zuversichtlich, dass es bei seiner Zweitbank klappt: „Als ich da anrief, wusste mein Sachbearbeiter ganz genau, wie der Schnellkredit funktioniert. Er habe gerade den ersten Antrag bearbeitet und zügig durchgewunken.“ Der Banker habe auch genau gewusst, welche Unterlage er von Lutz W. benötigt: „Meine Mitarbeiterzahl und die BWA aus Dezember 2019 – mehr nicht.“

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