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Stromklau

1,8 Cent sind kein Kündigungsgrund

Stromdiebstahl in Höhe von 1,8 Cent als Grund für eine fristlose Kündigung? Unangemessen, urteilte das Landesarbeitsgericht Hamm. Doch es kommt auch auf die Umstände an.

Das Gericht hatte konkret über die fristlose Kündigung eines 41-Jährigen zu urteilen. Dem war gekündigt worden, weil er den Akku seines Elektrorollers ca. 1,5 Stunden am Arbeitsplatz aufgeladen hatte. Dadurch war dem Chef ein Schaden in Höhe von 1,8 Cent entstanden.

Die Richter prüften die Kündigung auf ihre Verhältnismäßigkeit: Der Schaden sei gering und der Mann schon seit 19 Jahren im Betrieb, argumentierten sie. Zudem erlaube der Chef seinen Mitarbeitern, private Handys aufzuladen und elektronische Bilderrahmen zu benutzen.

Dazu passe die strenge Reaktion des Arbeitgebers nicht. Eine Abmahnung wäre in diesem Einzelfall angemessen gewesen.

(bw)

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