Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für Ihre Mitarbeitenden dürfen Sie demnächst nur noch mit der Angabe der Steuer-Identifikationsnummer an das Finanzamt übermitteln. Das gilt für Bescheinigungen für die Jahre ab 2023. Die bisherige Möglichkeit einer eindeutigen Zuordnung durch die sogenannte eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) entfalle dann, teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) in Rheinland-Pfalz mit.
Arbeitgeber sollten daher rechtzeitig dafür sorgen, dass ihnen die Steuer-Identifikationsnummern (Steuer-ID) aller Mitarbeitenden vorliegen:
Tipp: Sie wollen beim Thema Steuern nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Diese handwerk.com-Artikel könnten Sie auch interessieren: