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Rundfunkgebühren

Abgabe für Betriebsstätten und Kfz kommt

Beiträge pro Betriebsstätte und Kfz: Die neue Rundfunkabgabe ist beschlossene Sache – trotz Nachteilen für Handwerksbetriebe.

Die Ministerpräsidenten der Länder haben den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag unterzeichnet. Demnach gilt ab 2013 für Betriebe ein nach Mitarbeitern gestaffelter Beitrag pro Betriebsstätte.

Kleine und mittlere Betriebsstätten mit bis zu acht Mitarbeitern zahlen einen ermäßigten Beitragssatz von einem Drittel, das sind knapp sechs Euro pro Monat. Wer 50 Beschäftigte hat, muss drei Beiträge aufbringen, also rund 54 Euro im Monat. Wer mehrere Filialen hat, schuldet Rundfunkgebühren für jede einzelne. Knapp sechs Euro Beitrag werden für jedes Kfz im Betrieb fällig, unabhängig davon, ob ein Radio vorhanden ist oder nicht. Ausnahme: Das erste Fahrzeug pro Betriebsstätte bleibt beitragsfrei.

Die Länder wollen die Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge anhand des tatsächlichen Beitragsaufkommens 2013 überprüfen. Im kommenden Jahr müssen die Landesparlamente dem Vertrag noch zustimmen. Einen Kommentar zum Thema finden Sie hier.

(bw)

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