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Abkehr vom Kehrmonopol?

Abkehr vom Kehrmonopol?

Das so genannte „Kehrmonopol“ der Schornsteinfeger ist eine strittige Regelung. Eine Interessengemeinschaft will an den Privilegien der schwarzen Zunft rütteln.

Das so genannte Kehrmonopol der Schornsteinfeger ist eine strittige Regelung. Eine Interessengemeinschaft will an den Privilegien der schwarzen Zunft rütteln.

Der Schornsteinfeger ist im Haus von Siegfried Strößner alles andere als gern gesehen. Am liebsten würde der Installateur aus Kleingörschen in Sachsen-Anhalt dem für ihn zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister den Zutritt verweigern per Gesetz ist er jedoch verpflichtet, dem Schwarzen Mann die Tür zu öffnen.

Der "Pflichtbesuch ist völlig unnötig, findet Strößner. Ich lasse meine Heizung einmal im Jahr von der Firma warten, die sie gebaut hat. Und muss dann ein zweites Mal für den Schornsteinfeger bezahlen, der dieselben Messungen noch einmal vornimmt. Um sich gegen diese doppelte Abzocke zu wehren, hat sich Strößner der Interessengemeinschaft gegen das Schornsteinfegermonopol angeschlossen.

Strößner sieht nicht ein, dass ihm ein Bezirksschornsteinfegermeister aufgezwungen werde und er sich nicht den günstigsten Anbieter heraussuchen könne. Die EU-Kommission ist da anderer Ansicht. Anfang Dezember hat Brüssel entschieden, dass die traditionelle Aufteilung der Bundesrepublik in Kehrbezirke nicht die europäischen Wettbewerbsregeln verletze. Begründung: Den deutschen Schornsteinfegern sei nicht nachzuweisen, dass sie ihre beherrschende Stellung missbrauchen.

Dass das Kehrmonopol im Moment kritisch hinterfragt wird, liege auch an der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtflaute, gibt der Landesinnungsmeister des Schornsteinfegerhandwerks in Sachsen-Anhalt, Thomas Keindorf, zu bedenken: Wenn die gesamtwirtschaftliche Situation besser wäre, gerieten wir Schornsteinfeger nicht in die Diskussion. Aber momentan wird eben alles auf den Prüfstand gestellt."

Falle das Kehrmonopol, blieben lauter offene Fragen zurück, meint Keindorf. Der deutsche Staat habe sich per Grundgesetz dazu verpflichtet, die Aufgaben der vorbeugenden Brand- und Feuersicherheit von Feuerungsanlagen im Interesse seiner Bürger und zum Schutze deren Eigentums sicherzustellen. Diese Aufgabe habe er den Schornsteinfegern übertragen Und mit diesem System ist Deutschland innerhalb Europas im vorbeugenden Brandschutz mit seinen Standards führend, sagt Keindorf.

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