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EU-Binnenmarkt

EU-Dienstleistungskarte abgelehnt: So reagiert das Handwerk

Der Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat die Einführung der elektronischen Dienstleistungskarte abgelehnt. Das Handwerk ist erleichtert.

Mit der elektronischen Dienstleistungskarte wollte die EU-Kommission den grenzüberschreitenden Austausch von Dienstleistungen einfacher machen. Doch aus diesen Plänen wird offenbar nichts: Der Binnenmarktausschuss hat gegen die Einführung der Dienstleistungskarte gestimmt.

Im Handwerk stößt diese Entscheidung auf große Zustimmung. Die Ablehnung sei in der Sache völlig richtig, sagt Holger Schwannecke. Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) wertet das Votum zudem als „klares Zeichen gegen die Einführung des Herkunftslandprinzips“.

Ähnlich fällt die Einschätzung des Baugewerbes aus: Mit der Ablehnung der Dienstleistungskarte wird die Einführung des Herkunftslandprinzips durch die Hintertür verhindert, teilt der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) mit.

Auf dem europäischen Binnenmarkt gilt bislang das sogenannte Ziellandprinzip. Das bedeutet: Dienstleister müssen immer die gesetzlichen Anforderungen ihres Ziellandes erfüllen. Anders sähe es aus, wenn das Herkunftslandprinzip auf dem EU-Binnenmarkt gelten würde. Dann wären Dienstleistungserbringer auch bei einer Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat nur dem Recht ihres Herkunftslandes unterworfen.

Angesichts des Abstimmungsergebnisses fordert ZDH-Generalsekretär Schwannecke, dass die EU-Kommission ihren Vorschlag nun zurückzieht. Zudem spricht er sich für verständliche und nachvollziehbare Regeln für den EU-Binnenmarkt aus.

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