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Irreführung

Abmahnung wegen undurchsichtiger Preise

Weil ein Online-Händler seinem Kunden vor dem Kauf nicht die genauen Versandkosten mitgeteilt hat, wurde er abgemahnt. Die Begründung: Er hat den Verbraucher in die Irre geführt.

Der Händler, der im Internet Möbel vertreibt, habe die Versandkosten pro Kubikmeter angegeben. Die Abmahnung, die er daraufhin erhielt, wurde damit begründet, dass eine Irreführung hinsichtlich der Preisangabe vorliege. Bei einer Garderobe oder einem Schreibtisch beispielsweise könnten die Versandkosten nicht exakt ermittelt werden, berichtet der Internetdienst IT-Recht Kanzlei.

Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass es nicht ausreiche, wenn dem Verbraucher die genauen Kosten für den Versand erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt würden. Der Käufer müsse die Kosten erfahren, bevor er sich für den Kauf entscheide, sonst könne er keinen sinnvollen Preisvergleich vornehmen.

(ja)

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