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Abmahnung

Abwehrstrategie gegen Abmahner

Zu Recht oder zu Unrecht: Abmahner schießen sich auf Chefs ein, die übers Internet Geschäfte machen. So können Sie sich wehren.

Von Manfred Fischer

Zwei Monate griff der Abmahner aus Oldenburg. an. Dann haben ihn die Staatsanwälte gestoppt. Seit Ende Dezember sitzt der Boss des dubiosen Vereins Ehrlich währt am längsten in Haft. Bei 4000 Ebay-Händlern soll er versucht haben abzukassieren. Sein Argument: Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht wegen unkorrekter Widerrufserklärung oder fehlender Angaben in den Geschäftsbedingungen auf den Webseiten. Im Visier des Massenabmahners auch Tischlermeister Michael Ernst (41).

Ich hab mir schon gedacht, dass so was mal passieren kann, sagt er. Im Online-Handel gibt es ja viele Fallstricke. Der Paderborner Unternehmer verkauft nebenher Holzspielzeug auf Ebay. Nach der Abmahnung hat er sich sofort schlau gemacht und den Fehler auf seinen Seiten korrigiert. Trotzdem schickte ihm Ehrlich währt am längsten ein Mahnschreiben. Doch Ernst ließ sich nicht einschüchtern im Gegensatz zu vielen anderen. Ich habe die Abmahngebühr nicht gezahlt, und ich hätte es auf einen Prozess ankommen lassen.

Ernst hatte Glück im Unglück. Ehrlich währt am längsten war kein legitimierter Verein. Sonst hätte es für ihn teuer werden können. Ob dubiose oder klar legitimierte Post wer eine Abmahnung erhält, sollte gezielt dagegenhalten:

Vorwurf checken: Die absolute Mehrheit der Abmahnungen ist ernst zu nehmen, warnt Max-Lion Keller. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt rät Betroffen, erstmal genau zu prüfen, ob das, was ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich zutrifft.

Abmahnungen beantworten: Betroffene sollten auf das Schreiben in jedem Fall reagieren, schriftlich oder per Telefon. Trifft der Vorwurf in der Abmahnung nicht zu, sollte man das dem Absender klipp und klar mitteilen, sagt der Münchner Anwalt.

Zeitdruck mindern: Die Frist, die der Abmahner einräumt, seinen Forderungen nachzukommen, sollte mindestens eine Woche betragen, sagt Keller. Kürzere Fristen seien nur in Ausnahmefällen zulässig.

Erkundigungen einholen: Handelt es sich um eine Abmahnwelle? Eine Web-Recherche oder Anfrage bei der Kammer im Bezirk kann Klarheit verschaffen. Wichtig: Längst nicht jeder Rechtsverstoß etwa in Geschäfsbedingungen oder Impressen darf überhaupt abgemahnt werden. Allerdings: Geht es um Widerrufsbelehrungen oder Markennamen, rät Keller zu großer Vorsicht.

Widerstand leisten: Auch wenn die Abmahnung gerechtfertigt ist, kann sich je nach Streitwert ein Gerichtsprozess lohnen. Die Rechtslage ist oft komplizierter, als der Abmahner darstellt, sagt Keller. Grundsätzlich: Bevor man eine Unterlassungserklärung unterschreibt, sollte man die Verpflichtungen, die daraus erwachsen, nach Rücksprache mit einem Anwalt so weit wie möglich einschränken.

Die häufigsten Gründe für Abmahnungen

Darauf schauen Wettbewerbshüter oder Massenabmahner in E-Shops besonders:

Widerrufsfrist: Tückischer Punkt, da die Rechtslage noch nicht eindeutig ist. Normalerweise beträgt die Frist zwei Wochen. Richter haben Verbrauchern auf Ebay indes auch schon vier eingeräumt. Wer über das Auktionshaus verkauft, sollte grundsätzlich diese Frist zugestehen. Als Basis für die Widerrufsbelehrung in Shops gibt es ein BGB-Muster unter: www.bundesrecht.juris.de (Anlage 2, §14)

Leider könne jedoch gerade bei eBay zur Zeit nicht mehr empfohlen werden, dieses Muster eins zu eins zu übernehmen, betont der Münchner Anwalt Max-Lion Keller.

Unverbindliche Preisempfehlung: Die Abkürzung UVP haben Gerichte als irreführend eingestuft. Der Ausdruck sollte im Web-Shop überall ausgeschrieben sein.

Preisangabenverordnung: Es reicht nicht, den Nettopreis mit der Angabe zzgl. MwSt. anzugeben. Der muss Endpreis gelistet und gut sichtbar sein. Das gilt auch für Versand- und Lieferkosten. Vorsicht: Werden diese Kosten erst auf einer folgenden Webseite angezeigt, muss darauf beim Warenpreis hingewiesen werden!

Markennamen: Wer auf Ebay oder im eigenen Webshop ohne Lizenz gewerblich Markenprodukte anderer Hersteller verkauft, muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Gleiches gilt, wenn mit Markennamen für eigene Angebote geworben wird.

Lebenslange Garantie: Mit diesem Zusatz für Produkte zu werben, ist unzulässig. Für Rechtgeschäfte gilt: Die Verjährungsfrist beträgt maximal 30 Jahre.

Energiekennzeichnung: Oft vergessen! Beim Handel mit elektrischen Geräten so genannter weißer Ware gilt: Die Herstellerdaten zum Energieverbrauch müssen im Web wiedergeben werden.

Links:

www.abmahnwelle.de

www.it-recht-kanzlei.de

www.wortfilter.de

Abmahnwelle aus Oldenburg

Achtung, Anfahrtsskizze

Impressum: Massenabmahnung für Frisöre

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