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Panorama

Adlerauge: Dachdecker auf Verbrecherjagd

Dieser Dachdecker dürfte nicht schlecht gestaunt haben, als er sah, dass eine Einbrecherin gerade seinen Kunden ausraubt. Er durchkreuzte den Plan mutig!

So einen Handwerker kann man kaum in Gold aufwiegen: Der kümmert sich nicht nur um das Dach des Kunden, sondern hat auch noch sein Hab und Gut im Blick.

Es ist Dienstag am frühen Nachmittag im nordrhein-westfälischen Wissel am Rhein. Ein Dachdecker führt Dacharbeiten an einem Einfamilienhaus durch, als er bemerkt, dass eine ihm unbekannte Frau durch die offenstehende Haustür das Gebäude betritt. Eine zweite Frau – augenscheinlich ihre Komplizin – steht vor dem Haus, schildert die Polizeibehörde Kleve.

Der Handwerker zögert nicht lang, fasst sich ein Herz und startet einen Schleichangriff! Leise betritt er den Wohnbereich des Hauses, wo er auf die Frau trifft. Der Dachdecker ertappt sie beim Durchsuchen der Schränke.

Was kann er nun tun? Klare Antwort: Der Dachdecker macht Gebrauch von Paragraph 127 der Strafprozessordnung, dem Jedermann-Festnahmerecht. Einfach übersetzt: Wird jemand auf frischer Tat ertappt und der Flucht verdächtigt, ist jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Das tut der Handwerker, benachrichtigt die Polizei und wartet auf ihr Eintreffen. Nun ermittelt die Kripo.

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