Gut durchdachte AGB sind wertvoll, regeln sie doch von vornherein die eigenen grundlegenden Rechte und Ansprüche gegenüber Kunden. Da ist die Versuchung groß, sich gelungene AGB anderer Betriebe einfach zu eigen zu machen. Doch dem hat jetzt das Oberlandesgericht Köln einen Riegel vorgeschoben, wie die Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff von der IT-Recht Kanzlei in München berichtet.
Das Urheberrecht schütze demnach zwar nicht knappe juristische Standardformulierungen in den AGB, anders sehe die Lage jedoch aus, wenn sich die AGB konzeptionell oder auch sprachlich von diesen üblichen juristischen Standardformulierungen abheben. Solche AGB sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nur mit Zustimmung des Verfassers genutzt werden.
Oberlandesgericht Köln:
Urteil vom 27. Februar 2009, Az. 6 U 193/08
(jw)