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Arbeitgeber gegen Tariftreue-Erklärung

Arbeitgeber gegen Tariftreue-Erklärung

Die deutschen Arbeitgeber lehnen jede Form von Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe ab. Einen Auftrag an eine Tariftreue-Erklärung zu binden, sei nicht zu rechtfertigen, heißt es in einer Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Indessen zeichnet sich in Göttingen ein Musterprozess in Sachen Tariftreue ab.

Die deutschen Arbeitgeber lehnen jede Form von Tarifzwang bei der öffentlichen Auftragsvergabe ab. Einen Auftrag an eine Tariftreue-Erklärung zu binden, sei nicht zu rechtfertigen, heißt es in einer Erklärung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu den Plänen der Bundesregierung für ein einheitliches Vergabegesetz. Indessen zeichnet sich in Göttingen ein Musterprozess in Sachen Tariftreue ab.

BDA warnt vor Manipulation und Protektionismus

Die Bundesregierung will noch im September einen Gesetzentwurf zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Bauwesen und im öffentlichen Personennahverkehr einbringen. Danach soll die Auftragsvergabe an die Einhaltung regional geltender Tarifverträge binden (handwerk.com berichtete). Die BDA hält dagegen: Die Vergabepraxis werde dadurch verkompliziert und verteuert. Zudem würde Manipulationen und regionalem Protektionismus Tür und Tor geöffnet. Nicht zuletzt würde der Wettbewerb eingeschränkt, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt. Katastrophale Folgen würde #8222;der staatlich angeordnete Einheitslohn auch für die krisengeschüttelte ostdeutsche Bauwirtschaft" haben. Für ihre Unternehmen seien günstigere Personalkosten die oft einzigen Wettbewerbsvorteile gegenüber der westdeutschen Konkurrenz.

Musterfall im Landkreis Göttingen

Unterdessen zeichnet sich ein Musterprozess zur Tariftreue-Regelung ab: Der Streit um eine öffentliche Ausschreibung zwischen dem Landkreis Göttingen (Niedersachsen) und einem Bauunternehmen aus dem benachbarten Thüringen liegt mittlerweile der Vergabenachprüfstelle bei der zuständigen Bezirksregierung Braunschweig vor.

Das Unternehmen hatte sich um ein öffentliches Hochbauprojekt beworben und entsprechend der gängigen Praxis eine Tariftreueerklärung unterzeichnet. Damit verpflichtete es sich nach den niedersächsischen Vergaberichtlinien dazu, den dort geltenden Tariflohn zu zahlen. Nach Angaben des Göttinger Baudezernates ist das Unternehmen nun allerdings nur bereit, den am Firmensitz in Thüringen geltenden Tariflohn zu bezahlen. Der Landkreis hatte das Unternehmen daraufhin von der Vergabe ausgeschlossen.

Auch gegenüber der Bezirksregierung beharre der Thüringer Unternehmer auf seiner Position, wie Pressesprecherin Anke Sonnenburg mitteilte. Damit sei der Ausschluss von dem Vergabeverfahren zurecht erfolgt. Gebe sich das Unternehmen damit nicht zufrieden, stehe ihm nun lediglich der Gang vor Gericht offen.

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