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Gehaltsextra

Arbeitgeber kann Fortbildung steuerfrei übernehmen

Fortbildung als steuerfreies Gehaltsextra: Das ist jetzt auch dann möglich, wenn die Rechnung auf den Arbeitnehmer ausgestellt wurde und der Chef die Kosten übernimmt.

Arbeitgeber können jetzt leichter als bisher die Fort- und Weiterbildungskosten ihrer Mitarbeiter lohnsteuerfrei übernehmen. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) berichtet, hat die Finanzverwaltung ihre Auffassung geändert, wann das möglich ist.

Schon bisher galten berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen nicht als steuerpflichtiger Lohn, wenn sie im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers durchgeführt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fortbildung vom Arbeitgeber oder einem fremder Anbieter durchgeführt wird, wenn der Arbeitgeber Rechnungsempfänger ist.

Nach Rechtsauffassung der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster ist das jetzt auch dann möglich, wenn die Rechnung auf den Mitarbeiter ausgestellt wird. Voraussetzungen dafür: Es muss ein überwiegend betriebliches Interesse bestehen und der Arbeitgeber muss die Kostenübernahme zugesagt haben.

Weitere Infos:

Oberfinanzdirektion Rheinland: Verfügung vom 28.7.2009, S 2332-1014-St 212;

Oberfinanzdirektion Münster: Verfügung vom 28.7.2009, S 2121-38-St-22-33

(jw)

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