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Kassensturz

Arbeitsteilung, die ins Geld gehen kann

Die wenigsten Handwerker haben in ihrem betrieblichen Alltag die Zeit, sich ausführlich um das Marketing zu kümmern. Gut, wenn sie von dem Franchisesystem profitieren und in dessen Marketingkonzept eingebunden sind. Das hat jedoch seinen Preis.

Die wenigsten Handwerker haben in ihrem betrieblichen Alltag die Zeit, sich ausführlich um das Marketing zu kümmern. Um so besser, wenn sie von dem bekannten Namen des Franchise-Systems profitieren und in dessen Marketingkonzept eingebunden sind. Allerdings haben die Vorteile, die ihnen aus dieser Arbeitsteilung heraus entstehen, ihren Preis. Darum sollte jeder Handwerker, bevor er einen Franchise-Vertrag unterschreibt, für sich eine möglichst konkrete Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen. Hier einige Anhaltspunkte:

Nutzen

Oft macht erst der Anschluss an ein Franchising-System eine kreditfinanzierte Existenzgründung möglich, weil der Jungunternehmer seiner Bank ein bewährtes Unternehmenskonzept vorweisen kann.

Franchise-Existenzgründungen sind förderfähig, etwa nach dem ERP-Eigenkapitalhilfeprogramm der Deutschen Ausgleichsbank.

Der Franchise-Nehmer hat Anspruch auf regelmäßige Dienstleistungen des Franchise-Gebers: Werbung, Informationen über wissenschaftliche, technologische und Marktentwicklungen in der jeweiligen Branche, fachspezifische und betriebswirtschaftliche Weiterbildung, individuelle Unternehmensberatung, möglicherweise Steuerberatung.

Zusammen mit den anderen Franchise-Partnern profitiert der Franchise-Nehmer von den günstigen Wareneinkaufsbedingungen eines Großabnehmers.

Kosten

Üblicherweise setzen sich die Kosten für den Anschluß an ein Franchise-System aus einer Einstiegsgebühr und einer laufenden Umsatzbeteiligung zusammen. Die Gebührenhöhe richtet sich weniger nach den Dienstleistungen als nach der Größe des Franchise-Systems. Es gilt die Faustregel: Je bekannter der Name, desto teurer die Mitgliedsgebühr.

Zu diesen Kosten können laufende Werbegebühren hinzukommen, wenn diese noch nicht in der Einstiegs- oder der laufenden Franchise-Gebühr enthalten sind.

Auf Spielraum achten

Welche Ansprüche der Franchise-Nehmer konkret hat, ist im jeweiligen Franchise-Vertrag festgelegt. Es liegt also im Ermessen des Franchise-Nehmers, zu entscheiden, ob die Leistungen, auf die er vertraglich Anspruch hat, die Höhe der Gebühr rechtfertigen. Daher sollte der zukünftige Franchise-Nehmer schon vor Vertragsabschluß nachrechnen, ob ihm seine vertraglichen Verpflichtungen genug Spielraum lassen, die für ihn rentabelsten Lösungen zu finden. So ist es oft von Nachteil, wenn das Franchisekonzept ihm eine zu enge Spezialisierung aufzwingt. Dann hat Handwerker keine Möglichkeit, weitere Marktsegmente für sich zu erschließen.

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