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Keine Altersdiskriminierung

Arbeitsverhältnis darf mit 65 enden

Erreichen Mitarbeiter das Rentenalter, ist eine automatische Beendigung der Arbeitsverhältnisse erlaubt. Das hat der Europäische Gerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.

Eine vertragliche Vereinbarung, wonach ein Arbeitsverhältnis bei Erreichen des Renteneintrittsalters ausläuft, verstößt nicht gegen EU-Recht. Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) lag die Klage einer 65-jährigen Reinigungskraft zugrunde.

Die Frau hatte fast 40 Jahre lang in einer Firma als Teilzeitkraft gearbeitet. Durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses fühlte sie sich wegen ihres Alters diskriminiert.

Der EuGH räumt in seinem Urteil zwar ein, dass die Mitarbeiterin wegen ihres Alters ungleich behandelt worden sei. Diese Ungleichbehandlung sei jedoch objektiv und angemessen und deshalb gerechtfertigt.

Auch in vielen anderen EU-Staaten laufen Arbeitsverhältnisse mit dem Erreichen des Rentenalters aus, führten die Luxemburger Richter zur Begründung an. Diese arbeitsrechtlichen Regeln gäben Arbeitgebern und Beschäftigten Planungssicherheit. Zudem sind sie laut EuGH eng mit politischen Entscheidungen im Bereich Ruhestand und Beschäftigung verknüpft.

Beschäftigungsverhältnisse dürfen also in Deutschland auch weiterhin mit Vollendung des 65. Lebensjahres enden, wenn nichts Gegenteiliges vereinbart ist.

(bw)

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