Das hat das Finanzgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden. In solche Fällen könnten allerdings nur die auf die berufliche Nutzung entfallenden Kosten geltend gemacht werden!
Das Urteil ändert allerdings nichts daran, dass die Absetzbarkeit eines solchen Büros nur in Frage kommt, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Und dabei gelten diese Regeln für Ihr Arbeitszimmer: Fiskus schafft Klarheit: Wer darf was absetzen beim Arbeitszimmer?
(jw)