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Asbesthaltige Materialien sind gesundheitsgefährdend

Unter Umständen ist die Dachsanierung als außergewöhnliche Belastung abziehbar ... 

Befinden sich im Dach des Eigentumshauses asbesthaltige Eternitplatten, können die Kosten einer Dachsanierung zuzüglich der anfallenden Entsorgungskosten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Einziger Wermutstropfen: Durch die Dachsanierung gewinnt das Haus natürlich auch an Wert - dieser Vorteil mindert die abzugsfähigen Ausgaben.

In einem Urteilsfall betrugen die Kosten der Dachsanierung 15.000 Mark. Da eine Dachsanierung unter normalen Umständen erst in 10 bis 12 Jahren notwendig gewesen wäre, wurden die Kosten um einen Vorteil von 6.000 Mark gemindert (ein Eternitdach hält laut Auskunft des Dachdeckerverbands 25 bis 30 Jahre). Die außergewöhnliche Belastung wird zusätzlich um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Besserverdiener gehen im Zweifelsfall leer aus, sprich sie haben keinen Steuervorteil.

Unser Tip: Asbesthaltige Materialien sind als gesundheitsgefährdend anerkannte Baustoffe. Entgegen der Auffassung des Finanzamts müssen Sie kein Gutachten vorlegen, das eine gesundheitliche Beeinträchtigung bestätigt. Lassen Sie jedoch unbedingt einen Teil des entsorgten Materials auf Asbesthaltigkeit prüfen (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 22.7.1999, 10 K 3923/96 E, EFG 1999 S. 1075).

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