Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Auch Bundesrat gegen Trockenbau als Vollhandwerk

Auch Bundesrat gegen Trockenbau als Vollhandwerk

Gegen den Trockenbau als Vollhandwerk hat jetzt auch der Bundesrat entschieden. Der Vermittlungsausschuss wurde gegen die Empfehlung des federführenden Wirtschaftsausschusses, einen Alternativvorschlag des Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) noch einmal zu behandeln, nicht angerufen.

Der vom ZDH entwickelte Kompromissvorschlag sah eine Zuordnung der #8222;leichten" Akustik- und Trockenbauarbeiten zur Anlage B der Handwerksordnung bei gleichzeitiger Zurechnung der schwierigeren Trockenbauarbeiten zum Vollhandwerk der Anlage A vor. In den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt der Bundesratssitzung wird unter anderem auf eine einstimmig verabschiedete Entschließung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie von 1998 verwiesen, in der klargestellt wurde, #8222;dass der Akustik- und Trockenbau bereits nach geltendem Recht nicht allein dem Handwerk vorbehalten ist". Trotzdem seien Ordnungsämter und Handwerksorganisationen in den letzten Jahren mit Abmahnungen, Bußgeldern und Betriebsschließungen gegen nicht in die Handwerksrolle eingetragene Trockenbauunternehmen vorgegangen.

Das könnte Ihnen auch gefallen: