Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Aufgepasst beim Geld leihen von Kindern

Aufgepasst beim Geld leihen von Kindern

Gewährt Ihnen Ihr minderjähriges Kind ein Darlehen, sind besonders kritische Überprüfungen des Finanzamts programmiert. Ein solches Darlehensverhältnis wird nur dann für steuerlich zulässig befunden, wenn verschiedene Kriterien erfüllt sind.

Gewährt Ihnen Ihr minderjähriges Kind ein Darlehen, sind besonders kritische Überprüfungen des Finanzamts programmiert. Ein solches Darlehensverhältnis wird nur dann für steuerlich zulässig befunden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

Ergänzungspfleger: Es ist zivilrechtlich vorgeschrieben bei Darlehensverhältnissen einen Ergänzungspfleger für das minderjährige Kind zu bestellen.

Vermögenssphäre: Die Zinserträge müssen in die Vermögenssphäre des minderjährigen Kindes fließen. Heben Eltern das Geld regelmäßig ab und verwenden es für diverse Anschaffungen beziehunsgweise zur Bestreitung des Lebensunterhalts, geht das Finanzamt von einem Gestaltungsmissbrauch aus. Das Darlehensverhältnis wird insgesamt steuerlich nicht anerkannt.

Schädliche Vereinbarungen: Schenken Sie Ihren Kindern Geld, das Ihnen alsbald als betriebliches Darlehen zufließt, setzt das Finanzamt den Rotstift an, wenn die Schenkung und die postwendende Darlehensgewährung in einer Urkunde vereinbart sind. Allerdings wird das Darlehensverhältnis nicht anerkannt, wenn die Schenkung und die Darlehensgewährung in unterschiedlichen Urkunden geregelt sind und das Darlehen innerhalb kurzer Zeit zufließt, also keine Schamgrenze eingehalten wird. Drei Monate sollte das Kind mit der Darlehengewährung mindestens warten. Auch bei einer Schenkung unter der Auflage, das geschenkte Geld wieder als Darlehen zur Verfügung stellen zu müssen, ist für die wird das Darlehensverhältnisses nicht anerkannt.

Das könnte Ihnen auch gefallen: