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Kindergeld

Ausbildungsende kostet Kindergeld

Wenn der Auszubis nach Abschluss der Ausbildung nahtlos eine Anstellung finden, könnte Ärger mit der Familienkasse drohen.

Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag und steuerliche Vergünstigungen rund ums Kind bestehen für volljährige Kinder unter zwei Bedingungen: Sie müssen sich noch in der Ausbildung befinden, und ihre Einkünfte dürfen 13.500 Mark im Kalenderjahr nicht übersteigen. Unheil droht dabei seitens der Familienkasse, wenn der Auszubildende nach Abschluss der Ausbildung nahtlos eine Anstellung findet: Nach Ansicht der Familienkasse gehören die im Monat nach der Beendigung der Ausbildung erzielten Einkünfte ebenfalls zu den kinderschädlichen Einkünften. Endet der Ausbildungsvertrag mitten im Monat, rechnet die Familienkasse das Einkommen aus der im restlichen Monat verrichteten Tätigkeit in die Ermittlung der kindergeldschädlichen Einkünfte ein.

Tipp: Eine zweifelhafte und mehr als gewagte These, die nun vom Bundesfinanzhof geklärt werden wird (VI R 225/98, VI R 67/99). Betroffene sollten unter Angabe der Aktenzeichen Einspruch einlegen.

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