Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kredit für Investitionen

Ausnahme bei Darlehen unter Verwandten

Bei Darlehen zwischen Angehörigen darf das Finanzamt in Ausnahmen großzügiger urteilen: wenn es um betriebliche Investitionen geht.

Verträge zwischen Angehörigen prüft das Finanzamt besonders genau. Sie stehen unter dem Pauschalverdacht, nur zu Steuerzwecken geschlossen zu werden. Nur wenn so ein Vertrag genau wie unter Fremden ausfällt, wird er steuerlich anerkannt. Dass dieser Maßstab in bestimmten Fällen großzügiger auszulegen ist, hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden.

Der Fall: Ein Bäcker kaufte von seinem Vater Betriebsinventar. Der Vater gewährte ihm dafür ein Darlehen in Höhe des Kaufpreises. In dem Darlehensvertrag wurde vereinbart, dass die Zinsen nicht ausgezahlt, sondern dem Darlehenskapital zugeschrieben werden sollten. Zudem trat der Vater die Darlehensforderung an seine Enkel ab. Der Vertrag enthielt eine Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Die Darlehenszinsen wollte der Bäcker als Betriebsausgaben geltend machen. Das Finanzamt lehnte das ab, ebenso das Finanzgericht: Die kurzfristige Kündigungsmöglichkeit, das Stehenlassen der Zinsen und fehlende Sicherheiten seien unüblich, der Vertrag halte einem Fremdvergleich nicht stand.

Der BFH entschied in letzter Instanz jedoch zugunsten des Bäckers. In diesem Fall sei zu berücksichtigen, dass aus dem Darlehen betriebliche Investitionen finanziert wurden und der Bäcker die Ausgaben sonst mit einem Bankkredit hätte decken müssen. Daher seien hier andere Maßstäbe anzulegen als bei Verträgen, in denen zum Beispiel dem Betrieb Gelder entnommen und dann als Angehörigendarlehen zurückgewährt werden.

In Fällen wie dem des Bäckers könnten unübliche Vertragsklauseln durch andere Klauseln ausgeglichen werden. Entscheidend sei dabei, dass Chancen und Risiken aus dem Vertrag in „fremdüblicher Weise verteilt“ sind. So könne das Fehlen von Sicherheiten durch einen höheren Zinssatz ausgeglichen werden. (Urteil vom 22. Oktober 2013, Az. X R 26/11)

Weitere Artikel zum Thema



(jw)

Das könnte Ihnen auch gefallen: