"Ich will einfach nur mein Zeug vor dem Einbau einpacken und gehen können, wenn die getroffenen Abmachungen nicht eingehalten werden", schreibt Hirschfeld.
Auf das Gesetz kann man sich bei ausbleibender Zahlung ihrer Meinung nach nicht stützen. Die Amtswege des Mahnverfahrens sind einfach zu lang und ein Gerichtsverfahren endet im Zweifelsfall oft für den Schuldner.
Den kompletten Leserbrief finden Sie hier.
Weitere Informationen zum Thema:
Mahnverfahren per Kettensäge