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Wegen irreführender Werbung

Bäckerhandwerk verklagt Aldi

"Den ganzen Tag frisches Brot und frische Brötchen" – damit wirbt Aldi Süd seit einigen Monaten. Das Bäckerhandwerk hat jetzt Klage eingereicht: Weil das zum einen Kunden in die Irre führt und zudem das Mehlmischverhältnis bei Aldi-Broten nicht stimmt. Der Discounter weist die Vorwürfe zurück.

Zweifel am Backvorgang bei Aldi Süd – das ist ein Punkt in der Klageschrift des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks (ZB) gegen den Discounter. „Wir gehen davon aus, dass das Brot schon fertig ist und nur erhitzt oder gebräunt wird. Mit einem Backvorgang im ursprünglichen Sinn hat das nichts zu tun“, sagt Armin Werner, Hauptgeschäftsführer des ZB.

Als Black Box bezeichnet Werner die angeblichen Öfen. Der ZB wolle jetzt einen Sachverständigen einschalten, der den Fall prüft.

Außerdem ein Dorn im Auge ist den Bäckern der Roggenanteil im Roggenmischbrot, das Aldi Süd anbietet. "Mindestens 50 Prozent Roggenmehl ist laut der Deutschen Lebensmittelbuchkommission vorgeschrieben", betont Werner. 34 Prozent sei zu wenig und darunter leide die Qualität des Brotes.

Die Klageschrift sei Aldi bereits zugestellt worden. "Außergerichtlich konnten wir und nicht einigen", berichtet Werner. Deshalb habe der Verband konsequenterweise Klage erhoben.

Wie er die Chancen einschätzt? "Wir gehen natürlich nicht davon aus, dass Aldi die Backautomaten abschafft", erklärt Armin Werner. Dennoch erhoffe sich der Verband Klarheit für die Kunden und einen fairen Wettebewerb mit den Handwerkern.

Aldi weist die Vorwürfe zurück: In dem "Backofen", mit dem in mehr als 1780 Filialen in Süd- und Westdeutschland ausgerüstet werden sollen, finde "ein Backvorgang statt", teilt Aldi mit. Von einer bloßen "Bräunung" könne nicht gesprochen werden. Der "Backofen" sei eine technische Innovation

Auch die beanstandeten Zutatenangaben und Produktbezeichnungen weist Aldi Süd zurück.

(ja)

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