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Bauvertragsrecht in der Praxis

Baurecht mit Mängeln

Das Bauhandwerk ist unzufrieden mit einem Gesetzentwurf, der die Mängelhaftung für Materialfehler und zugleich das Bauvertragsrecht neu regeln soll.

Ein aktueller Referentenentwurf der Bundesregierung zum Bauvertragsrecht könnte für Baubetriebe erhebliche Nachteile mit sich bringen. Das befürchten der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. In dem Entwurf verknüpfe die Regierung zwei Themenfelder, die besser unabhängig voneinander zu regeln seien.

Zum einen geht es um die Mängelhaftung bei Materialfehlern. Nach aktueller Rechtslage müssen Handwerker die dadurch entstehenden Ein- und Ausbaukosten selbst tragen. Hier soll die Rechtslage der Betriebe verbessert werden. In dem Entwurf fehle jedoch eine eindeutige Regelung, die es Lieferanten verbietet, sich mittels Allgemeiner Geschäftsbedingungen von den Ein- und Ausbaukosten zu befreien.

Zum anderen geht es um das Bauvertragsrecht. Hier sehen die Verbände „noch erheblichen Überarbeitungsbedarf“. So führe der Referentenentwurf zum Beispiel ein weitreichendes Anordnungsrecht des Bauherrn hinsichtlich Bauzeit und Art der Ausführung ein. Das stelle einen „massiven, nicht gerechtfertigten Eingriff in das Dispositionsrecht des Unternehmers“ dar, zumal auf der anderen Seite die bei so einem Anordnungsrecht erforderlichen Vergütungsregeln im dem Gesetzesentwurf fehlen.

Eine Überarbeitung des Bauvertragsrechts in vielen Punkten benötige Zeit. Umso wichtiger ist es nach Auffassung der Bauverbände, die neuen Regeln zu den Ein- und Ausbaukosten bei Materialfehlern davon zu lösen und direkt zu beschließen.


(jw)



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