Die Tarifpartner der Bau- und Ausbauverbände haben sich auf eine bessere Koordinierung ihrer tarifpolitischen Arbeit verständigt. Vonseiten der Arbeitgeber machen dabei acht Gewerke sowie das Baugewerbe und die Bauindustrie mit. Zudem sind auf Gewerkschaftsseite die IG Bau und die IG Metall beteiligt.
Die Verbändevereinbarung zielt nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) darauf ab, Unklarheiten für tarifgebundene Bau- und Ausbaubetriebe zu beseitigen. Die ergeben sich bislang besonders durch tarifvertragliche Branchen-Regelungen bei Mindestlöhnen oder Sozialkassenbeiträgen. Bisher mussten derartige Streitigkeiten oftmals in langwierigen und kostenaufwendigen Gerichtsverfahren geklärt werden. Zudem führten sie zu Einsprüchen oder Verzögerungen bei Allgemeinverbindlichkeitserklärungen.
Zu den wichtigsten Bausteinen der Verbändevereinbarung gehören:
- ein Verfahren zur Koordinierung der Geltungsbereiche der jeweiligen Tarifverträge,
- die Einbeziehung der Tarifvertragsparteien bei Konflikten von tarifgebundenen Mitgliedsunternehmen mit Sozialkassen,
- ein Konsultationsverfahren der SOKA-Bau zur Regelung unklarer Abgrenzungsfragen,
- die Bereitschaft der Sozialkassen im Bedarfsfall entsprechende Verfahrensvereinbarungen zu treffen sowie
- neue Abgrenzungskriterien für das Elektro-, Metall-, SHK- sowie Tischler- und Schreiner-Handwerk.
(red)
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