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Arbeitsrecht

Befristete Verträge mit Rentner begründen!

Sie wollen einen Mitarbeiter über den Eintritt ins Rentenalter hinaus weiterbeschäftigen? Dann brauchen Sie einen guten Grund für eine Befristung.

Derzeit arbeitet die Bundesregierung noch an einer Regelung, damit Mitarbeiter im Rentenalter unbürokratisch weiter im Betrieb arbeiten können. Noch ist es allerdings nicht soweit und daher gelten vorerst weiter die scharfen Regeln für die Befristung von Arbeitsverträgen auch für ältere Mitarbeiter.

Das zeigt ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Geklagt hatte der Mitarbeiter eines Berliner Metallbaubetriebs. Der Arbeitnehmer bezog zwar schon seit Januar 2010 Rente, war jedoch auch danach noch durch mehrere befristete Arbeitsverhältnisse bei seinem Arbeitgeber geblieben. Ende 2011 war für den Arbeitgeber dann Schluss – nun klagte allerdings der Rentner auf eine unbefristete Anstellung.

Im Prinzip gab das BAG dem Rentner recht: Der Eintritt in die Altersrente sei für sich alleine kein Sachgrund für eine Befristung. Erforderlich sei in so einem Fall zusätzlich, dass die Befristung der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient. (Urteil vom 11. Februar 2015, Az. 7 AZR 17/13)



 

(jw)

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