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Begehrte Formulare

Begehrte Formulare

In rekordverdächtiger Zeit hat das Bundesamt für Finanzen (BFF) ein Internet-Angebot auf die Beine gestellt: Bauherren können sich jetzt online darüber informieren, ob Freistellungsbescheinigungen von der Bauabzugssteuer auch tatsächlich gültig sind.

Mit dem Vertrauen in die Aufrichtigkeit der Baubranche scheint es auf Seiten der Finanzbehörden nicht weit her zu sein, denn die Bauabzugssteuer gibt es erst seit Anfang des Jahres. Die Freistellungsbescheinigung bestätigt dem Auftraggeber einer Bauleistung, dass er es mit einem steuerehrlichen Auftragnehmer zu tun hat. Kann ein Bauunternehmer das nicht nachweisen, muss der Bauherr 15 Prozent der Auftragssumme einbehalten und an das Finanzamt weitergeben. Das Steuerabzugsverfahren soll die massiven Probleme mit Niedriglöhnen und Schwarzarbeit eingrenzen.

Die Freistellungsbescheinigung eines Bauunternehmens muss nach Auskunft des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) nicht bei jeder Zahlung auf ihre Gültigkeit überprüft werden. Bei neuen Bescheinigungen sei es allerdings schon empfehlenswert, die Angaben per Online-Abfrage zu überprüfen.

Doch auch für steuerehrliche Bauunternehmer ist es nicht immer ganz einfach, eine Freistellungsbescheinigung zu ergattern. Darauf hat jetzt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hingewiesen. Einem Existenzgründer sei nur eine Bescheinigung für ein Jahr erteilt worden. Der Erfolg des jungen Unternehmens sei damit #8222;von vorherein äußerst fraglich, weil potenzielle Auftraggeber in der Befristung eine Unzuverlässigkeit" vermuten könnten.

In einem anderen Fall habe ein Finanzamt die Freistellungsbescheinigung eines Unternehmers befristet, der früher mit Steuerrückständen zu kämpfen hatte, die mittlerweile aber nicht mehr bestehen würden. Dennoch sei das begehrte Formular nur bis zum 9. Juni 2002 erteilt worden. #8222;Das Unternehmen hat einen erheblichen Nachteil gegenüber Mitbewerbern, zumal es keinen Aufträge mit längerer Fertigungszeit mehr erhalten wird", heißt es in einer BStBK-Pressemitteilung. Das Fazit der ersten praktischen Erfahrungen sei eindeutig: Freistellungsbescheinigungen dürften nur in absoluten Ausnahmefällen begrenzt werden.

Die Online-Überprüfung ist im rechten Teil der Startseite der BFF-Homepage zu finden (unter Such- und Abfragefunktionen).

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