Wird nach dem Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen schwerer: Der Wechsel in die private Krankenversicherung.
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Sozialversicherung

Für Gutverdiener steigen die Sozialabgaben 2023

Im kommenden Jahr steigen die Sozialversicherungsbeiträge für Besserverdiener. Auch Selbstständige zahlen dann mehr für Kranken- und Rentenversicherung.

Selbstständige und Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen sich auf höhere Sozialabgaben in 2023 einstellen. Das liegt an der turnusmäßigen Erhöhung der Bezugsgröße und der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf mit den für 2023 geplanten Werten veröffentlicht:

  • Für Selbstständige steigt die Bezugsgröße für die Festsetzung des Mindestbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung und des Rentenversicherungsbeitrags: im Westen auf 3.395 Euro monatlich (2022: 3.290 Euro), im Osten auf 3.290 Euro (2022: 3.150 Euro).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung wird 2023 auf bundeseinheitlich 4.987,50 Euro im Monat angehoben (2022: 4.837,50 Euro).
  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt 2023 in den alten Bundesländern auf 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro), in den neuen Bundesländern auf 7.100 Euro (bisher: 6.750 Euro).
  • Hintergrund: Überschreitet ein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, so fallen für den Einkommensteil oberhalb der Grenze keine Sozialabgaben an. Steigen Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze, dann steigt der versicherungspflichtige Einkommensanteil.

    Zugleich steigt 2023 die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherte, die von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen mindestens 66.600 Euro im Jahr verdienen (2022: 64.350 Euro).

    Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen ihnen noch Bundesregierung und Bundesrat zustimmen.

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