Selbstständige und Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen sich auf höhere Sozialabgaben in 2023 einstellen. Das liegt an der turnusmäßigen Erhöhung der Bezugsgröße und der Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialversicherungen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat einen Referentenentwurf mit den für 2023 geplanten Werten veröffentlicht:
Hintergrund: Überschreitet ein Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, so fallen für den Einkommensteil oberhalb der Grenze keine Sozialabgaben an. Steigen Bezugsgröße und Beitragsbemessungsgrenze, dann steigt der versicherungspflichtige Einkommensanteil.
Zugleich steigt 2023 die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: Versicherte, die von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen mindestens 66.600 Euro im Jahr verdienen (2022: 64.350 Euro).
Bevor die Änderungen in Kraft treten, müssen ihnen noch Bundesregierung und Bundesrat zustimmen.
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