Arbeiten unmöglich. Corona kann ein Grund für eine Berufsunfähigkeit sein, bei der die Versicherung zahlt. 
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Corona

Berufsunfähig durch Corona: Wann zahlt die Versicherung?

Eine Covid19-Infektion kann Grund für eine Berufsunfähigkeitsrente sein. BU-Versicherte sollten eine Sache in ihrer Police prüfen.

Auf einen Blick

  • Eine Versicherung meldet erste Fälle von Berufsunfähigkeit (BU) in Folge von Corona-Infektionen.
  • Entscheidend für eine Anerkennung einer Berufsunfähigkeit als Corona-Folge ist ein ärztliches Gutachten und die prognostizierte Dauer der BU.
  • Über den Erfolg eines Antrag auf Berufsunfähigkeit entscheidet die Wahl der Police und eine detaillierte Schilderung der Krankheitssymptome.
  • Die Langzeitfolgen einer Corona-Infektion können eine Berufsunfähigkeit nach sich ziehen. Dass die auch von Versicherern anerkannt wird, zeigt beispielsweise die aktuelle Statistik der Debeka. In der tauchte für 2021 erstmals Corona als Berufsunfähigkeits-Ursache auf – mit sechs Fällen. Auf Anfrage teilte die Versicherung mit, dass Leistungen bei Berufsunfähigkeit infolge einer Covid-19-Infektion bei jeder ihrer Berufsunfähigkeitsversicherungen grundsätzlich möglich sind, auch für Selbstständige.

    Die Einschränkung macht die Berufsunfähigkeit

    Gilt das auch für andere Versicherungen? Sind Covid-Folgen grundsätzlich vom Berufsunfähigkeitsschutz abgedeckt? „Eindeutig ja“, sagt der unabhängige Versicherungsberater Michael Jander. Denn Berufsunfähigkeitsversicherungen zielen nicht auf bestimmte Erkrankungen ab, sondern darauf ob, eine bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann. „Wenn ich weniger als 50 Prozent meiner beruflichen Tätigkeit ausführen kann, gelte ich als berufsunfähig“, erläutert Jander. Die Ursache, die zu dieser Einschränkung führt – ob Krankheit oder Unfall –, sei dafür egal.

    Unternehmer und Selbstständige müssen sich nicht bemühen herauszufinden, ob ihre Berufsunfähigkeitsversicherung den Fall einer Covid-bedingten Berufsunfähigkeit grundsätzlich abdeckt. Einen Blick in die Police sollten sie dennoch werfen, um einzuschätzen, ob eine Anerkennung durch die Versicherung realistisch wäre.

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    Berufsunfähigkeit: entscheidend ist die Mindestdauer

    Denn die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit hängt stets von einer prognostizierten Mindestdauer der Berufsunfähigkeit ab. Diese Prognose sollte ein Arzt mit entsprechender Expertise im Bereich Covid-Infektionen in einem ärztlichen Gutachten stellen. Wie lang muss die prognostizierte Dauer für eine Anerkennung sein? „Hier unterscheiden sich die Policen“, sagt Michael Jander. Idealerweise wurde die Mindestdauer der Berufsunfähigkeit im Vertrag auf sechs Monate festgelegt. Doch die Schwelle kann deutlich höher liegen: „Steht im Vertrag, dass die Berufsunfähigkeit ‚auf Dauer‘ bestehen muss, handelt es sich um einen Zeitraum von mindestens drei Jahren, damit sie anerkannt wird“, sagt Jander. Der Versicherte müsste also ein ärztliches Gutachten vorlegen, das die gesundheitliche Einschränkung für eine Dauer von mindestens drei Jahren prognostiziert.

    „Das Problem bei Covid-Infektionen ist: Es ist alles neu“, sagt Michael Jander. Erkenntnisse über Krankheitsverläufe und Heilbehandlungen sowie Erfahrungen bei der Behandlung von Langzeitfolgen werden seit zweieinhalb Jahren gesammelt. Die Datenbasis aber ist noch immer sehr klein. „Es handelt sich eben nicht um einen Bandscheibenvorfall, bei dem eine Versicherung ihre Entscheidung auf Basis von tausenden Leistungsfällen treffen kann“, sagt Jander.

    Minimum 6 Monate: gute Chancen auf Anerkennung

    Eine Covid-bedingte Berufsunfähigkeit von mindestens 6-monatiger Dauer dagegen sei wesentlich sicherer zu prognostizieren. „Im Pandemiezeitraum haben sich genügend Fälle von Betroffenen, medizinische Erkenntnisse und Forschungsergebnisse angehäuft, die bestätigen, dass es Covid-Langzeitfolgen gibt, die länger als sechs Monate andauern können“, sagt Jander.

    Und nicht nur eine Prognose über die künftige Dauer einer Berufsunfähigkeit ist Entscheidungskriterium für die Versicherung. Dauerte die Berufsunfähigkeit zum Zeitpunkt des ärztlichen Gutachtens bereits mindestens sechs Monaten an, gilt die Berufsunfähigkeit ebenfalls als belegt, erklärt Michael Jander.

    Tipps für Betroffene

    Was müssen Betroffene für eine Anerkennung ihrer Covid-Langzeitfolgen als Berufsunfähigkeitsursache noch beachten? Der unabhängige Versicherungsberater Michael Jander nennt folgende zwei Punkte.

    Wahl des Arztes: „Ein ärztliches Gutachten eines normalen Hausarztes ohne Expertise auf dem Gebiet der Corona-Spätfolgen wird ein Versicherer eher nicht akzeptieren“, sagt Jander. Der Arzt sollte auf dem Fachgebiet anerkannt sein. Und auch dann ist eine Anerkennung nicht automatisch gewährleistet. Denn nicht nur der Arzt muss die Berufsunfähigkeit festgestellt haben, sondern auch die Versicherung. „Ihr steht es frei, gegebenenfalls ein eigenes Gutachten zu beauftragen“, sagt Jander. 

    Detaillierte Beschreibungen: „Für die Entscheidung der Versicherung ist es von wesentlicher Bedeutung, dass Versicherte ihre Beschwerden und deren einschränkende Wirkung auf die berufliche Tätigkeit so detailliert wie möglich beschreiben“, sagt Jander. Beispielsweise könnten Betroffene Fragen wie diese beantworten um ihre Situation zu schildern:

  • Kann ich keine längeren Texte mehr lesen?
  • Wie schwer fällt mir die Konzentration auf einen Sachverhalt?
  • Bin ich nicht mehr in der Lage Tabellen als Ganzes zu erfassen und die Beziehungen der Inhalte untereinander zu verstehen?
  • Wie wirkt sich die körperliche Erschöpfung auf meine Fahrtüchtigkeit aus?
  • Muss ich oft Pausen machen?
  • Kann ich mich sich selbst beim Fahrradfahren kaum Wachhalten?
  • „Solche Beschreibungen sind bei Covid umso wichtiger, weil es hier nur wenige da Erfahrungswerte gibt“, sagt Jander.

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