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Versicherungen

Berufswechsel nicht zwingend

Berufsunfähigkeitsversicherungen können Versicherte nicht beliebig auf andere Jobs verweisen.

Ein Konditormeister hat Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn er seinen Betrieb nur unter starken Schmerzen und mit Unterstützung seiner Geschwister führen könnte.

Wie die Zeitschrift Finanztest berichtet, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 U 451/02-58) zu Gunsten des Unternehmers, dessen Versicherung ihn auch auf Alternativberufe zum Beispiel in der Versicherungsbranche oder bei Fachzeitschriften verweisen wollte.

Die Berufsvorschläge seien zu allgemein, meinten die Richter. Der Versicherer müsse konkret sagen, welche Berufe in Frage kämen und welche Qualifikationen und Fähigkeiten dafür erforderlich seien.

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