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Rente

Betriebliche Vorsorge auf dem Vormarsch

Arbeitszeitkonten, Sonderzahlungen oder vermögenswirksame Leistungen - viele Gewerke nutzen die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Nach Ansicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks bietet sie Vorteile gegenüber der so genannten Riester-Rente.

Arbeitszeitkonten, Sonderzahlungen oder vermögenswirksame Leistungen viele Gewerke nutzen bereits die verschiedenen Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge. Über zwanzig Tarifverträge sind abgeschlossen worden, seit am 1. Januar 2002 das Altersvermögensgesetz (AVmB) in Kraft getreten ist. Weitere würden folgen, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit.

Lohnanteil auf das Rentenkonto

Die einzelnen Tarifverträge seien unterschiedlich ausgestaltet, sie berücksichtigten gewerkespezifische Belange, so der ZDH weiter. Nach dem neuen Tarifvertrag für das Maler- und Lackiererhandwerk etwa können vermögenswirksame Leistungen, das Entgelt von bis zu 24 Stunden jährlich oder zwei Stunden monatlich aus einem Arbeitszeitkonto in betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Auch Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen in die Altersvorsorge eingebracht werden.

Zusätzliche Arbeitsstunde für die Vorsorge

Die Tarifpartner im Tischlerhandwerk Nordrhein-Westfalen dagegen können die Vergütung einer zusätzlichen Arbeitsstunde auf das Rentenkonto einzahlen. Dazu darf der Arbeitgeber das Einverständnis der Belegschaft vorausgesetzt die regelmäßige tarifliche wöchentliche Arbeitszeit freiwillig um eine Stunde verlängern.

"Eichel"- statt "Riester"-Förderung

Bei der Altersvorsorge können Betriebe staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Bei der so genannten Riester-Rente gibt es einen staatlichen Zuschuss, allerdings ist der Vorsorgebeitrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Bei der Eiche-Förderung ist der Vorsorgebeitrag unter bestimmten Voraussetzungen beitrags- und steuerfrei. Nach ersten Erfahrungen aus dem Handwerk habe sich das Fördermodell nach Riester als finanziell und verwaltungstechnisch ungünstiger erwiesen, teilt der ZDH mit.

Attraktiv ist die betriebliche Altersvorsorge im Handwerk laut ZDH, weil sie gegenüber der privaten Vorsorge grundsätzlich ein günstigeres Preis-Leistungs-Verhältnis biete. Außerdem seien bei Gruppenverträgen die Abschluss- und Verwaltungsgebühren geringer als in der privaten Vorsorge.

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