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Steuern

Kundengeschenke: Pauschalsteuer zählt zur 35-Euro-Grenze

Sie versteuern Kundengeschenke pauschal? Der Wert von Geschenk plus Steuern darf die 35-Euro-Freigrenze nicht übersteigen. Sonst ist der Betriebsausgabenabzug weg.

Beim Betriebsausgabenabzug gilt für Geschenke für Kunden und Geschäftspartner eine Höchstgrenze: Als Betriebsausgaben abziehen darf ein Unternehmen solche Geschenke nur, wenn sie den Nettowert von 35 Euro pro Empfänger und Jahr nicht überschreiten.

Zudem kann der Schenkende pauschal 30 Prozent des Geschenkwerts an das Finanzamt abführen. Das führt dazu, dass der Beschenkte das Präsent nicht versteuern muss.

Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese Pauschalsteuer selbst als „Steuergeschenk“ bewertet. Damit fällt die Pauschalsteuer auch unter die 35-Euro-Grenze pro Empfänger und Jahr. Die Folge: Übersteigen der Wert des Geschenks und die dafür anfallende Pauschalsteuer zusammen die 35-Euro-Grenze, dann entfällt der Betriebsausgabenabzug für beides. (BFH: Urteil v. 30. März 2017, Az. IV R 13/14)

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