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Steuern

Betriebsprüfer können auf Prüfung im Amt bestehen

Wer den Stress einer Betriebsprüfung reduzieren will, kann um Prüfung in den Räumen seines Steuerberaters bitten. Doch das funktioniert nur mit guten Argumenten - denn der Fiskus hat noch eine Alternative.

Grundsätzlich sollen Betriebsprüfungen im Unternehmen oder in den Amtsräumen der Finanzverwaltung stattfinden.

Wer sich Stress bei der Betriebsprüfung sparen will, kann jedoch um Akteneinsicht im Büro des Steuerberaters bitten. Dort liegen sowieso alle Unterlagen, und der Steuerberater kann Fragen sofort beantworten.

Dafür brauchen Unternehmer allerdings gute Argumente: kein Platz im eigenen Betrieb zum Beispiel oder zu viel Lärm.

Doch der Fiskus muss sich darauf nicht einlassen, wie capital.de berichtet. Nach Ansicht des Finanzgerichts Nürnberg (Az. 4 K 709/2009) müssten schon besonders schwerwiegende Gründe für die Prüfung im Steuerberaterbüro und gegen die die Amtsstelle sprechen.

Die Wahl des Prüfungsortes liege im Ermessen der Finanzverwaltung. Es gebe keinen Anspruch auf Prüfung beim Steuerberater.

Der Fiskus müsse zwar abwägen. Doch einer Prüfung in der Kanzlei müsse er nur zustimmen, wenn dem keine Verwaltungsinteressen entgegenstünden.

Bestehen könne der Fiskus auf der Prüfung in der Amtsstelle zum Beispiel, wenn sich die Prüfer dadurch lange Fahrzeiten zum Steuerberater und Reisekosten sparen, berichtet capital.de. Das überwiege den Vorteil, dass die Akten beim Steuerberater vorliegen und er Fragen direkt beantworten könnte.

Tipp: Wenn es sich nicht gerade um Steuerhinterziehung handelt, kommen Betriebsprüfer nicht ohne Vorankündigung. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, wo die Prüfung durchgeführt werden soll. Er kann einschätzen, wo die Prüfung sinnvoll ist und wie Sie den Fiskus davon überzeugen können.

(jw)

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