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Internet-Einkäufe

Betrug im Netz: So bekommen Sie Ihr Geld wieder

Kennen Sie das auch? Im Internet eingekauft, Geld überwiesen, aber die Ware kommt nicht? Was Sie tun können, wenn Sie in die Internet-Shoppingfalle tappen, lesen Sie hier.

Der Rechtsexperte Georg Borges gibt im spiegelonline-Interview Tipps, was Kunden tun können, "wenn die Web-Nepper zuschlagen".

Verträge
Verträge mit Online-Anbietern sind unterliegen den gleichen rechtlichen Bestimmungen, wie auf herkömmlichen Wege geschlossene Verträge. Bestellungen im Internet sind verbindlich, aber der Käufer hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Liefert der Käufer nicht, ist es laut Borges ratsam, ihm zunächst eine Frist zu setzen. Zahlt der Verkäufer das Geld nicht zurück, "sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen", sagt der Experte.

Überweisungen im Inland
Überweisungsaufträge sind unwiderruflich. Dennoch kann man Überweisungsaufträge zurückverfolgen lassen, die Bank versuche auch, aus Kulanz die Überweisung zu stoppen. Das gelinge jedoch nicht immer – auch weil durch das Online-Banking die Vorgänge automatisiert sind.

Hat der Verkäufer das Geld per Lastschrift eingezogen, könne der Nutzer innerhalb von acht Wochen seine Einzugsermächtigung widerrufen.

Überweisung ins Ausland
Unwiderruflich sind auch Überweisungen ins Ausland. Zum Schutz der Käufer bieten Plattformen wie Ebay beispielsweise Zahldienste wie PayPal an. Im Falle einer nicht erfolgten Lieferung könne man das Geld einfach zurückbekommen. Ohne Zahldienst seien Käufer auf das Wohlwollen der Verkäufer angewiesen.

Eine Lösung aus Sicht von Borges: Das neue SEPA (Single Euro Payment Area)-Lastschriftverfahren, das zurzeit aufgebaut wird. Die Regeln dort entsprechen die inländischen Lastschriftverfahren.

Anzeige erstatten
Auch bei Auslandseinkäufen nimmt jede deutsche Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft Anzeigen entgegen und leiten die Informationen gegebenenfalls an die ausländische Polizei weiter.

(ja)

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