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Strengere Regeln

Bewertungsportale in der Pflicht

Gute Nachrichten für alle Betriebe, die sich in Bewertungsportalen ungerecht bewertet sehen: Bewertungsportale im Web müssen schlechte Bewertungen ernsthaft überprüfen.

Wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat, müssen die Portalbetreiber schlechte Noten kontrollieren und gegebenenfalls die Bewerter zu einer näheren Begründung ihres Kommentars auffordern. Haftbar zu machen, seien Portale allerdings nur, wenn sie „zumutbare Prüfpflichten verletzt“ haben.

In dem behandelten Fall - es ging um eine schlechte Note für einen Arzt, hätte das Portal vom Bewerter einen Nachweis verlangen müssen, dass er überhaupt bei dem Arzt in Behandlung war. (Urteil vom 1. März 2016, Az. VI ZR 34/15)


(jw)

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