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Steuern

Blockierter Bonus

Handwerker und Kunden hängen in der Luft: Die von der Regierung verkündeten Steuererleichterungen für Verbraucher und Betriebe müssen erst einmal beschlossen werden!

von Jörg Wiebking

Werner Kroschk ist enttäuscht. Gerade hatte der Tischlermeister aus Langenhagen den ersten Kunden erzählt, dass Verbraucher einen Teil ihrer Handwerkerrechnungen für Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten ab 2006 von der Steuer absetzen könnten (wir berichteten). Nun muss Kroschk gleich wieder bremsen, denn bislang gibt es den Bonus nur als Gesetzentwurf und über den werden Bundestag und Bundesrat wohl erst noch beraten. Dabei waren Kroschks Kunden durchaus interessiert: Ich hab das erst nur ganz vorsichtig angedeutet. Aber dann kamen gleich Nachfragen, wie das genau geht und wofür es den Bonus gibt. Kein Wunder: Seit Januar hatten alle Zeitungen ausführlich über den Steuerbonus berichtet. Dass es allerdings noch Monate dauern kann, bis die Einzelheiten feststehen, das war nirgendwo zu lesen.

Investitionsanreize sind ebenfalls betroffen

Ähnlich ist die Situation bei zwei weiteren Instrumenten, mit denen die Regierung Investitionsanreize schaffen will:

Ob 2006 und 2007 getätigte Neuinvestitionen degressiv mit 30 Prozent statt wie bisher mit 20 pro Jahr abgeschrieben werden dürfen? Der Entwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung sieht das vor. Beschlossen ist es aber noch nicht.

Ob in den alten Bundesländern die Umsatzsteuergrenze zur Ist-Besteuerung auf 250 000 Euro angehoben wird? Und ob der Antrag auf Ist-Besteuerung wirklich erst ab 1. Juli gestellt werden darf? Bis zur Entscheidung müssen Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 125 000 Euro für jede Rechnung sofort Umsatzsteuer abführen, egal, ob der Kunde schon gezahlt hat.

Ob das alles rückwirkend zum 1. Januar 2006 gültig wird? Der Gesetzentwurf sieht es vor.

Klarheit erst Mitte des Jahres

Ich erwarte, dass das Gesetz in seiner endgültigen Form erst im Mai oder Juni verabschiedet wird, sagt Steuerexperte Matthias Lefarth vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Hinzu kommt, dass viele Zweifelsfragen endgültig erst danach, in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums beantwortet werden dürften. Lefarth hofft, dass dieses Schreiben dann schnell veröffentlicht wird. In die Diskussion mit dem Ministerium über die Ausgestaltung werden wir schnellstmöglich einsteigen.

Tischlermeister Kroschk bleibt vorsichtig: Ich werde das erst mal nicht weiter verbreiten, sagt der 69-Jährige. Das muss schon eine klare Sache sein. Nachher kommt vielleicht alles ganz anders. Das sei zwar unwahrscheinlich, meint Lefarth. Doch Empfehlungen lässt er sich nicht entlocken. Nur ein Versprechen: Wir werden in den Verhandlungen versuchen, das Optimale zu erreichen .

So könnte der Steuerbonus funktionieren

Die Steuerermäßigung für Verbraucher ist noch nicht beschlossen. Doch so viel können Sie Ihren Kunden schon sagen.

Als Marketing-Instrument eignet sich der Steuerbonus zur Zeit nur unter Vorbehalt. Doch nach dem Medienrummel um die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen dürfte viele Kunden interessieren, was mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung eigentlich geplant ist.

Wer hat Anspruch auf den Bonus?

Den Steuerbonus soll es voraussichtlich für die Sanierung, Modernisierung oder Renovierung von zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnungen und Häusern geben. Beantragen können ihn Eigentümer oder Mieter.

Welche Leistungen zählen dazu?

Was tatsächlich als absetzbare Tätigkeit gilt, verrät der Gesetzentwurf nicht, das wird das Bundesfinanzministerium erst noch festlegen. Aufgezählt werden in der Begründung zum Entwurf zum Beispiel das Streichen und Tapezieren von Innenwänden, die Beseitigung kleinerer Schäden, die Erneuerung eines Bodenbelags (Teppichboden, Parkett oder

Fliesen), die Modernisierung des Badezimmers oder der Austausch von Fenstern.

Für was gibt es den Bonus?

Bei der Steuerermäßigung werden nur die Lohnkosten des Handwerkers und der darauf entfallende Mehrwertsteueranteil berücksichtigt. Daher müssen die Handwerkerrechnungen diese beiden Posten gesondert ausweisen.

Wie hoch ist der Bonus?

Es werden 20 Prozent dieser Kosten anerkannt, maximal jedoch 600 Euro pro Jahr. Wer Handwerkerrechnungen mit einem Lohnkostenanteil inklusive Mehrwertsteueranteil von insgesamt 3000 Euro vorweisen kann, bekäme demnach die volle Ermäßigung.

Wie bekommt man den Bonus?

Der Kunde muss die Steuerermäßigung innerhalb der Einkommensteuererklärung angeben. Als Nachweis muss er Handwerkerrechnungen und Zahlungsbelege vorlegen. Dann wird der Bonus mit der Steuerschuld verrechnet.

Ist der Leistungszeitpunkt wichtig?

Der Steuerbonus soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2006 gelten. Jedoch nur für Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2005 begonnen, erbracht und abgerechnet wurden. Eine 2005 begonnene Modernisierung, die erst 2006 beendet wird, fällt also nicht unter den Bonus.

Wann besteht Klarheit?

Experten rechnen damit, dass bis Herbst 2006 alle Zweifelsfragen geklärt werden.

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