Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Kostenerstattung

Böse Überraschungen vermeiden

So werden private Zusatzversicherungen richtig abgerechnet ... 

Gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zusatzkrankenversicherung für den Arztbesuch oder das Krankenhaus sind oft ratlos, wenn sie ersten privaten

Rechnungen zugeschickt bekommen. Hier einige Tipps zur Abrechnung:

Rechnungen vom Arzt

werden zuerst bei der Krankenkasse eingereicht. Anschließend schicken Sie die

Rechnung an Ihre private Versicherung. Tipp: Erst wenn Sie das restliche Geld

bekommen haben, sollten Sie die Arztrechnung bezahlen.

Rechnungen vom Krankenhaus

werden am besten auf dem direkten Weg zwischen Klinik und Versicherung

beglichen. Dazu brauchen Sie eine Kostenübernahmeerklärung der Versicherung, die

Sie dem Krankenhaus aushändigen.

Zahnersatz

Bevor Sie sich behandeln lassen, sollten Sie Krankenkasse und privater

Versicherung einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt vorlegen und die

Kostenübernahme bestätigen lassen. Sonst kann es böse Überraschungen geben. Die

Arztrechnung sollte erst dann bezahlt werden, wenn die Versicherung ihren Anteil

überwiesen hat.

Das könnte Ihnen auch gefallen: