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Urteil

Chef haftet für Toiletten-Schmierereien

Schmierereien auf der Betriebstoilette gehen den Chef nichts an? Weit gefehlt. Arbeitgeber müssen für Pöbeleien der Kollegen geradestehen.

Wenn Mitarbeiter die Betriebstoilette mit diffamierenden Parolen verunstalten, ist der Chef gefragt. Denn Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter am Arbeitsplatz keinen Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen ausgesetzt sind. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil klargestellt.

Im verhandelten Fall hatten vier türkischstämmige Lagerarbeiter ein Hakenkreuz und mehrere ausländerfeindliche Parolen an Wänden und Türen der Herrentoilette vorgefunden. Ihren Aussagen zufolge wandten sie sich unverzüglich an den Niederlassungsleiter. Dieser habe allerdings nichts unternommen, sondern lediglich ausgeführt: "Die Leute würden eben so denken".

Die vier Arbeiter verklagten den Unternehmer auf Schadenersatz, weil sie im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlten. Vor Gericht gab der Chef jedoch an, er habe erst im Rahmen des Rechtsstreits von den Latrinenparolen erfahren und diese umgehend beseitigt.

Obwohl das BAG die Schmierereien als unzulässige Belästigung der Kläger wegen ihrer ethnischen Herkunft wertete, gingen die Kläger leer aus. Grund: Die Richter konnten aufgrund der widersprüchlichen Angaben darüber, wann der Niederlassungsleiter über die Schmierereien informiert worden war, nicht feststellen, ob die Mitarbeiter einem feindlichen Umfeld ausgesetzt gewesen seien.

(bw)

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