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Urteil

Chef-Unterschrift gefälscht - keine Kündigung

Dass ein Mitarbeiter die Unterschrift seines Arbeitgebers eigenmächtig unter ein Dokument setzt, geht gar nicht - sollte man meinen. Das Vertrauen ist hin, die Kündigung unvermeidbar? Das Arbeitsgericht Frankfurt sieht das anders.

Unterschriftenfälschung rechtfertigt nicht immer eine Kündigung, entschieden die Richter am AG, wie spiegel-online berichtet. In dem Fall hatte ein Mitarbeiter sein Arbeitszeugnis für eine Bewerbung selbst geschrieben. Auf einem Blanko-Formular hatte er den Text ergänzt und die Unterschrift des Geschäftsführers kopiert. Als seine Vorgesetzten davon Wind bekamen, kündigten sie dem Mann fristlos.

Gegen die Kündigung klagte der Mann - mit Erfolg. Die Richter haben den Vorfall laut dem Nachrichtenportal als "außerdienstliches Fehlverhalten" gewertet. Das habe keinen Einfluss auf die Arbeitsleistung des Mitarbeiters oder die "betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter".

Die gefälschte Unterschrift stelle deshalb keinen Kündigungsgrund dar, auch wenn es sich möglicherweise um eine Straftat handele. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(bw)

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