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Privatvergnügen

Chefs müssen im Urlaub kein Internet spendieren

31.000 Euro hat ein Arbeitnehmer im Urlaub auf dem Firmen-Laptop versurft. Doch diesen Urlaubsspaß müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern nicht bezahlen.

Der Arbeitgeber wird nicht schlecht gestaunt haben, als ihm die Rechnung des kroatischen Telefonunternehmens auf den Schreibtisch flatterte. Rechnungsbetrag: 48 000 Euro. Woher kamen diese enormen Kosten? Ein mittlerweile ausgeschiedener Mitarbeiter hatte seinen Dienstlaptop im Urlaub mit einer UMTS-Karte ausgiebig privat genutzt, berichtet das Internetportal der Schwäbischen Zeitung. Zwar war die private Nutzung des Laptops im Grunde nicht verboten, jedoch galt die Firmen-Flatrate nicht für Kroatien.

Dem Arbeitgeber sei es zunächst gelungen, die Kosten auf 31 000 Euro zu senken, schreibt das Portal. Diese Summe klagte er dann vor dem Arbeitsgericht Frankfurt ein und bekam recht. Dabei spiele es keine Rolle, dass dem Mitarbeiter die private Computer-Nutzung nicht verboten war. Die Begründung der Richter: Der Urlauber hätte sich vor der Abreise über mögliche Zusatzkosten informieren müssen. Er habe zudem nicht nachweisen können, dass die Internet-Nutzung im Urlaub einen wie auch immer gearteten dienstlichen Bezug besessen habe. Dabei spiele es keine Rolle, dass dem Mitarbeiter die private Computer-Nutzung nicht verboten war.

Arbeitsgericht Frankfurt: Urteil vom 18.Juni .2009, Az. 1 Ca 1139/09

(bw)

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