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Computerkosten breiter absetzbar

Computerkosten breiter absetzbar

Unternehmer können das Finanzamt anteilig an den Aufwändungen für ihren PC beteiligen. Auch wenn sie ihn überwiegend privat nutzen.

Erfreuliche Nachrichten gibt es aus dem Gerichtssaal des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz. Bisher war es schier unmöglich, die Kosten für seinen Computer steuerlich geltend zu machen, wenn man diesen zu mehr als 10 Prozent privat nutzte. Nun ist eine Trendwende in Sicht. Die Richter bestätigten nämlich einen Kläger, der wenigstens die Kosten für die berufliche Nutzung steuerlich berücksichtigt wissen wollte. Künftig gilt also: Selbst wenn der Computer zu 80 Prozent privaten und nur zu 20 Prozent geschäftlichen Zwecken dient, kann ein Unternehmer das Finanzamt anteilig an seinen Kosten beteiligen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8.5.2001; Az.: 15 K 7678/98 E).

Tipp: Führen Sie eine Art Tagebuch und notieren Sie, wann Sie den PC wofür verwendet haben. Im Zweifel retten Ihnen diese Aufzeichnungen einen Werbungskostenabzug.

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