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Erneuerbare Energien

Das ändert sich 2018 beim Zuschuss für Heiztechnik

Beim Zuschuss für Heiztechnik mit erneuerbaren Energien ändert sich 2018 der Förderweg. SHK-Betriebe sollten diese Neuerungen bei der Beratung von Verbrauchern schon jetzt im Blick haben.

Was beim Zuschuss für Heizungsanlagen aus erneuerbaren Energien schon jetzt für Unternehmen und Kommunen gilt, greift vom kommenden Jahr an auch für Verbraucher. Denn das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vereinheitlicht zum 1. Januar 2018 den Antragsweg. Die richtige Vorgehensweise sieht dann wie folgt aus:

  • Eigenheimbesitzer müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zunächst ihren Antrag auf Zuschuss einreichen.
  • Sobald sie die Eingangsbestätigung des BAFA erhalten haben, können Verbraucher einen SHK-Betrieb mit dem Einbau der neuen Heizungsanlage beauftragen.
  • Ist die neue Heizungsanlage installiert und in Betrieb genommen, müssen Eigenheimbesitzer den Verwendungsnachweis sowie die erforderlichen Rechnungen und Belege bei der BAFA einreichen. Anschließend erhalten sie den Zuschuss.

Wichtig: Schon vor der Antragstellung können Eigenheimbesitzer Handwerksbetriebe mit Planungsarbeiten beauftragen, so das BMWi. Dadurch werde der Zuschuss nicht gefährdet.

Übergangsregeln gelten für alle Fälle, in denen Handwerksbetriebe zwar noch 2017 von Eigenheimbesitzern mit dem Einbau einer neuen Heizungsanlage beauftragt worden sind, diese aber erst 2018 installiert wird. Hier haben Verbraucher die Möglichkeit, den Förderantrag noch nach Inbetriebnahme der Heizung zu stellen – und zwar spätestens bis zum 30. September 2018.

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