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Politik und Gesellschaft

Mehr Rechte für Gebäudeenergieberater

Von Dezember an bekommen Gebäudeenergieberater des Handwerks mehr Handlungsspielraum. Sie können dann auch Anlässe für Beratungen nutzen, die bislang für sie tabu sind.

Gebäudeenergieberater des Handwerks dürfen vom 1. Dezember 2017 an den geförderten gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat die entsprechende „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden“ Anfang November im Bundesanzeiger veröffentlicht.

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, jetzt auch für die Gebäudeenergieberater des Handwerks die Förderrichtlinie zur Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort umfassend zu öffnen“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Damit werde eine langjährige Forderung des Handwerks erfüllt und eine wichtige Weiche für eine bessere und flächendeckende Information von Hauseigentümern gestellt.

Dem ZDH-Generalsekretär zufolge wird der Spielraum für Handwerker bald größer. So könnten sie bald auch Anlässe nutzen, um Hauseigentümer über die Möglichkeiten einer energetischen Sanierung zu informieren, die bisher nicht genutzt werden dürften.

Doch was heißt das konkret? Ein Handwerker, der auch Gebäudeenergieberater ist, wird zu einem Kunden gerufen. Dort soll er beispielsweise die Heizung reparieren. Von Dezember an können Hauseigentümer solche Termine nutzen, um sich von einem Gebäudeenergieberater des Handwerks einen geförderten Sanierungsfahrplan erstellen zu lassen. Diese anlassbezogene Beratung war bisher nicht möglich. (red)

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