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Das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren

Zahlungen auf dem Rechtsweg einzutreiben, kann schnell teuer werden. Bevor ein Handwerker Anwalt und Gerichte einschaltet, kann er jedoch selbst ein Mahnverfahren starten. Das ist günstiger und hilft so manchem Schuldner auf die Sprünge.

"Ansprüche kostengünstig geltend machen"

Uwe Salten ist Rechtspfleger und Mitglied der ITArbeitsgruppe Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen beim Amtsgericht Hagen. Seit 1996 ist er bundesweit als Seminarreferent zum Thema Mahnverfahren aktiv. Im März 2003 ist sein Buch Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung erschienen (Verlag Dr. Otto Schmidt. 36,80 Euro). .

von Uwe Salten

Dass Kunden mal nicht zahlen wollen oder können, kann man im Geschäftsleben

eigentlich nie ausschließen oder verhindern. Wichtig in einem solchen Falle

ist aber, dass man jetzt möglichst wenig Aufwand und zusätzliches Geld in

die Geltendmachung der berechtigten Ansprüche investieren muss.

Genau dafür wurde das gerichtliche Mahnverfahren entwickelt. Damit soll

jedermann kostengünstig, schnell und einfach in der Lage sein,

Zahlungsansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Im Gegensatz zum Klageverfahren kostet das gerichtliche Mahnverfahren nur

ein Sechstel der Gerichtskosten. Beträgt der Anspruch also 1.500 EUR, so kostet

das gerichtliche Mahnverfahren insgesamt 32,50 Euro Gerichtskosten. Ein

Klageverfahren hätte mindestens 195 Euro gekostet. Ein Anwaltszwang besteht

unabhängig vom Streitwert nicht.

Jeder kann das Verfahren also selber

betreiben. Zur Vereinfachung des Verfahrens wurden Vordrucke mit

ausführlichen Ausfüllanleitungen eingeführt. Natürlich muss man sich ein

wenig mit diesem Verfahren beschäftigen, wenn man als Nicht-Jurist zum ersten Mal ein Mahnverfahren beantragen will aber der geringe Aufwand lohnt sich.

Die Abwicklung wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Während beispielsweise in Niedersachsen zur Zeit das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren via Internet eingeführt wird, gilt in Sachsen-Anhalt noch das konventionelle

Mahnverfahren mit dem 5-fach Durchschreibevordruck.

Weitere Informationen zum Mahnverfahren, zum elektronischen Datenaustausch,

zu Informationsquellen und Seminarangeboten (Ganztags- und

Infoveranstaltungen) finden Sie auf der Homepage Mahnverfahren Aktuell.

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