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Datenschutz-Grundverordnung

Das gilt beim Umgang mit Beschäftigtendaten

Sie fragen sich, was beim Umgang mit Beschäftigtendaten zu beachten ist? Antworten liefert ein Leitfaden vom ZDH. Dazu gibt es passende Muster.

Betriebe müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht nur beachten, wenn sie personenbezogene Daten von Kunden verarbeiten. Sie gilt auch im Umgang mit Beschäftigtendaten. Das wirft einige Fragen auf.

So mancher Betriebsinhaber fragt sich, ob er die Daten seiner Mitarbeiter einfach erheben darf. Welche Pflichten hat er? Darf er Fotos seiner Mitarbeiter auf der Firmen-Website einfach veröffentlichen?

Antworten auf Fragen wie diese liefert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) mit dem Leitfaden „Rechtmäßige Datenverarbeitung von Beschäftigten“. Das Dokument ist zwei Seiten lang und kostenlos auf www.zdh.de abrufbar.

Zudem gibt es insgesamt sieben Muster, die bei der Umsetzung der DSGVO im Betrieb helfen sollen:

  • Muster: Einwilligung Fotos
  • Muster: Information Arbeitnehmer
  • Muster: Information Auszubildender
  • Muster: Dokumentation Lohnbuchhaltung
  • Muster: Dokumentation Personalführung
  • Muster: Mitarbeiterverpflichtung
  • Muster: Einwilligung Videoaufnahmen

Die jeweiligen Muster finden Sie unter diesem Link als Download.

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