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Ausbildung

Die Arbeitszeit von Azubis ist streng geregelt

Wenn es im Betrieb brummt, wird jede Hand gebraucht. Doch Achtung: Azubis dürfen nur in begrenztem Umfang Mehrarbeit leisten.

Die meisten Teilnehmer an der handwerk.com-Umfrage schonen ihre Azubis. Jeder zweite zieht sie nur in Ausnahmefällen zu Überstunden heran, und sechs Prozent schließen Überstunden kategorisch aus.

Das ist auch richtig so. Denn Azubis stehen unter einem besonderen Schutz. Darauf weist der DGB-Bundesvorstand hin. Der Ausbildungsvertrag regele die Arbeitszeit, die sich entweder am Arbeitszeitgesetz orientiert oder falls vorhanden am geltenden Tarifvertrag.

Laut Arbeitszeitgesetz darf die Arbeitszeit von volljährigen Azubis an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Denn sie sind in erster Linie im Betrieb, um etwas zu lernen. Sie kann nur unter der Voraussetzung auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, dass sich in sechs Monaten ein Schnitt von nicht mehr als 48 Stunden in der Woche ergibt.

Bei minderjährigen Azubis greift das Jugendschutzgesetz. Sie dürfen maximal acht Stunden täglich beziehungsweise 40 Stunden in der Woche arbeiten.

Zudem müssen die Überstunden vergütet werden. Eine Nebenvereinbarung im Arbeitsvertrag, die unbezahlte Überstunden festschreibt, ist nach Berufsbildungsgesetz nichtig.

Es ist deshalb rechtlich nicht in Ordnung, von Azubis und anderen Mitarbeitern in Bezug auf Überstunden nicht zu unterscheiden. Es sei denn, im Betrieb fallen ohnehin keine Überstunden an.

(bw)

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