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Politik und Gesellschaft

F-Gase: Schädlich für das Klima, teuer für Handwerker

Viele gängige Kältemittel sind extrem klimaschädlich. Deshalb sollen sie laut einer EU-Verordnung vom Markt verschwinden. Manchen Kälte- und Klimaanlagen droht die vorzeitige Stilllegung.

Auf einen Blick:

  • Aufgrund der F-Gas-Verordnung müssen die Emissionen bei den sogenannten F-Gasen bis zum Jahr 2030 deutlich gesenkt werden.
  • F-Gase sind Kältemittel, die besonders klimaschädlich sind. Sie sind zum Beispiel in Kälte- und Klimaanlagen enthalten.
  • Bei stationären Anlagen kann es zu Leckagen kommen. Das genutzte Kältemittel muss dann nachgefüllt werden.
  • Das Problem dabei ist, dass die Hersteller teils frühzeitig auf die EU-Verordnung reagiert haben und gängige Kältemittel vom Markt genommen haben. Die Folge sind deutlich gestiegene Preise.
  • Entweicht aus einer Anlage Kältemittel, das am Markt nicht mehr verfügbar ist, kann man Klima- und Kältemittel gegebenenfalls auf ein Ersatzkältemittel umstellen. Alternativ muss die gesamte Anlage ausgetauscht werden.
  • Welche der beiden Möglichkeiten für Betreiber besser ist, ist schwer einzuschätzen. Das Problem: Auch bei den Ersatzkältemitteln lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, wie lange sie am Markt verfügbar sind.

Sie haben in Ihrem Betrieb eine stationäre Klimaanlage oder Kälteanlagen wie Gewerbekühlschränke oder Kühltheken? „Dann könnte es bald teuer werden“, sagt Kälteanlagenbaumeister Jürgen Heile, stellvertretender Schulleiter der Norddeutschen Kältefachschule in Springe. Das gelte zumindest, wenn diese Geräte mit einem teilfluorierten Kohlenwasserstoff (HFKW) betrieben werden. Das Problem: HFKW werden als Kältemittel genutzt und sind für das Klima deutlich schädlicher als CO₂. Die EU-Kommission will die Emissionen dieser sogenannten F-Gase bis 2030 deutlich senken. Dabei soll die sogenannte F-Gas-Verordnung helfen. Diese ist seit Januar 2015 in novellierter Fassung in Kraft und hat nicht nur positive Auswirkungen. Leidtragende sind vor allem die Betreiber von Klima- und Kälteanlagen – wie zum Beispiel Fleischer, Bäcker und Bestatter.

Was sieht die F-Gas-Verordnung vor?

Die F-Gas-Verordnung sieht zwei wesentliche Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen vor:

  1. Den Phase Down: Damit soll bis 2030 die am Markt verfügbare Menge an HFKW schrittweise verknappt werden.

  2. Verwendungs- und Inverkehrbringenverbote: Kältemittel mit einem besonders hohen Treibhauspotenzial (GWP-Wert) sollen nach und nach vollständig vom Markt verschwinden.

Wie wirkt sich die F-Gas-Verordnung am Markt aus?

Die Hersteller von Kältemitteln haben bereits auf die F-Gas-Verordnung reagiert und Kältemittel mit einem hohen GWP-Wert früher vom Markt genommen als nötig. „Das gilt zum Beispiel für das Kältemittel R404A“, sagt Kerstin Martens, wissenschaftliche Mitarbeiterin beim Umweltbundesamt (UBA). Mit R404A werden zum Beispiel Kälteanlagen in Bäckereien, Metzgereien und anderen Gewerbebetrieben betrieben.

Die Entscheidung der Hersteller hat Auswirkungen auf den Markt: So sind 2017 die Preise für Kältemittel zum Teil deutlich gestiegen. Zeitweise war sogar die Verfügbarkeit eingeschränkt: „Die Versorgungsengpässe betrafen dabei nicht nur Kältemittel mit einem hohen Treibhauspotenzial, die auf Grund ihrer Klimaschädlichkeit peu à peu vom Markt genommen werden sollen, sondern auch andere Kältemittel“, so der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).

Für Anlagenbetreiber sind hohe Preise und die eingeschränkte Verfügbarkeit erst dann ein Problem, wenn Kältemittel aus ihrer Klima- oder Kälteanlage entweicht. Das kommt vor: „Bei stationären Anlagen kann es zu Leckagen kommen“, sagt Kälteanlagenbaumeister Jürgen Heile. In solchen Fällen müssen die Leckagen gesucht, repariert und Kältemittel nachgefüllt werden.

Kältemittel entweicht: Diese Möglichkeiten haben Anlagenbetreiber

Entweicht aus einer Kälte- oder Klimaanlage Kältemittel, das nicht mehr verfügbar ist, haben die Betreiber laut Jürgen Heile zwei Möglichkeiten:

  1. Sie können die Anlage auf ein Ersatzkältemittel umstellen oder

  2. sie können eine neue Anlage kaufen.

Für den Kunden bedeuten beide Lösungen zusätzliche Kosten. Doch was ist sinnvoller? „Da muss man tüchtig hin- und her rechnen, ob es sich lohnt, auf ein anderes Kältemittel umzusteigen“, meint der Kälteanlagenbaumeister. Zum Beispiel sei das Kältemittel R 449 eine Alternative zum R404A. „Doch auch das ist vermutlich nur eine Übergangslösung“, meint Heile. Schließlich gelte auch dieses F-Gas als relativ klimaschädlich und niemand könne mit Sicherheit sagen, wie lange dieses Kältemittel noch am Markt zu haben ist.

Hinzu kommt ein weiteres Problem: Nach Einschätzung von Kerstin Martens ist noch unklar, welche Kältemittel sich langfristig als Alternative zu den HFKW durchsetzen werden. „Das ist ein großer globaler Markt, und die Hersteller forschen derzeit an einer Reihe von Ersatzkältemitteln“, sagt die UBA-Mitarbeiterin. Das macht Neuinvestitionen zum Risiko.

Um dieses Problem möglicherweise ein wenig länger zu umgehen, hat UBA-Expertin Kerstin Martens einen Tipp „Die Wahrscheinlichkeit von Leckagen sinkt bei regelmäßiger Wartung“, sagt sie. Daher rät sie Anlagenbetreibern dazu, sofort einzugreifen, wenn sie eine Abweichung im Anlagenbetrieb entdecken und nicht auf das nächste Prüfungsintervall zu warten, das die F-Gas-Verordnung vorschreibt.

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Foto: Tascha - stock.adobe.com Techniker prüft Klimaanlage auf dem Dach eines Gebäudes.

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