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Steuern

Die Folgen der "Giftliste"

Mit dem Maßnahmenkatalog der rot-grünen Koalition droht die Verschärfung zahlreicher Steuerregeln. handwerk.com hat die wichtigsten Änderungen aus der "Giftliste" des Finanzministers zusammengefasst.

Neue Spielregeln für Abschreibung

Gebäude, die sich im Betriebsvermögen befinden, dürfen ab 2003 nur noch mit zwei Prozent jährlich (bisher drei Prozent) Gewinn mindernd abgeschrieben werden. Ob die Senkung der Abschreibung auch für Gebäude gilt, die dem Betrieb bereits vor dem 1. Januar 2003 zuzurechnen waren, wird in dem Maßnahmenkatalog nicht deutlich.

Tipp: Eine deutlich kürzere Abschreibungsdauer als 50 Jahre erreicht, wer per Gutachten nachweist, dass der tatsächliche Wert des Gebäudes unter dem steuerlichen Buchwert liegt.

Auch die Vereinfachungsregelung, wonach für in der ersten Jahreshälfte angeschaffte Anlagegegenstände (Pkw, Maschinen) die volle Jahresabschreibung und für in der zweiten Jahreshälfte erstandenen Gegenstände die halbe Jahresabschreibung erlaubt war, fällt ab 2003 weg.

Private Pkw-Nutzung

Wer seinen betrieblichen Pkw auch zu Privatfahrten verwendet und dem Finanzamt kein Fahrtenbuch vorlegen kann, muss dem Gewinn ab dem 1. 1. 2003 Erlöse in Höhe von 1,5 Prozent des inländischen Listenpreises zuschlagen (bisher ein Prozent).

Ausweg: Wer kaum privat fährt, sollte ab Januar nächsten Jahres mit einem Fahrtenbuch kontern und die Erlöse für die Privatnutzung anhand tatsächlicher Werte ermitteln. Dasselbe empfiehlt sich, wenn der Listenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist oder die laufenden Fahrzeugkosten sehr niedrig ausfallen.

Einschränkungen bei Verlustabzug

Unternehmerische Gewinne sollen künftig nur noch bis zu 50 Prozent mit Verlusten verrechnet werden dürfen. Außerdem drohen Altverluste aus den Jahren vor 1997, die bisher noch nicht verrechnet wurden, steuerlich ungenutzt zu verpuffen. Verluste sollen nur noch sieben Jahre haltbar sein.

Auch für Einzel- oder Mitunternehmer von Personengesellschaften gibt es Änderungen. Erbten sie bisher Verluste, durften sie diese nach derzeitiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH/NV 2001, S. 1327) mit ihren eigenen Einkünften Steuer sparend verrechnen. Diese Verrechnung soll ab 2003 gesetzlich verwehrt werden.

Umstrukturierung

Ist in einem Unternehmen für nächstes Jahr die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften geplant, sollte folgendes beachtet werden: Nach den Plänen der Regierung sollen Verluste der durch die Verschmelzung untergehenden Firma steuerlich ungenutzt unter den Tisch fallen. Nach derzeitigem Rechtsstand, dürfen die Verluste bei der aufnehmenden Gesellschaft Steuer sparend angerechnet werden.

Folgen für die private Budgetplanung

Drastische Steuererhöhungen drohen nicht nur Unternehmern.

Mietverträge

Werden Immobilien an nahe Angehörige vermietet, genügt es, wenn die vereinbarten Mietzahlungen 50 Prozent der ortsüblichen Miete entsprechen. Der Clou: Durch den Abzug der Werbungskosten winken meist Steuer sparende Verluste. Deshalb soll die Miete ab 2003 nun mindestens 75 Prozent der ortsüblichen Miete betragen. Betroffen sind auch Altverträge.

Wer also steuergünstig an Familienangehörige vermietet, muss zum 1. Januar 2003 die Mietverträge anpassen und 75 Prozent der ortsüblichen Miete vereinbaren. Andernfalls drohen geringere Werbungskosten.

Eigenheimzulage

Die unentgeltliche Überlassung einer Immobilie an nahe Angehörige zu Wohnzwecken ist meist noch interessanter als das verbilligte Vermieten. Hintergrund: Hierfür kann der Eigentümer der Wohnung Eigenheimzulage beantragen: acht Jahre lang pro Jahr 2.556 Euro (Neubau) beziehungsweise 1.278 Euro (Altbau), zuzüglich Kinderzulage je Kind in Höhe von 767 Euro und einer Ökozulage von 461 Euro. Bei Kauf, Bauantrag oder Baubeginn ab dem 1. Januar nächsten Jahres steht die Grundzulage nur noch Immobilieneigentümern mit Kindern zu. Mit 1000 Euro Grundzulage, 800 Euro je Kind und 300 Euro Ökozulage greift Vater Staat Familien dann unter die Arme.

Ausweg für Kinderlose: Kommt binnen vier Jahren nach dem Bezug des Eigenheims Nachwuchs, gibt es die Zulagen rückwirkend vom ersten Jahr an.

Veräußerungsgewinne

Werden Immobilien und Wertpapiere veräußert, so muss ein Gewinn ab 2003 stets mit dem Finanzamt geteilt werden. Bei Kauf ab dem 21. Februar 2003 und anschließender Veräußerung werden Gewinne pauschal mit 15 Prozent besteuert.

Bei Aktienvermögen beträgt der pauschale Steuersatz so faktisch nur 7,5 Prozent, weil Aktiengewinne weiterhin nur zur Hälfte besteuert werden. Befanden sich Immobilien schon vor dem 21. März 2003 im Eigentum eines Steuerzahlers oder hatte er bereits Aktien im Depot, die er nach dem diesem Zeitpunkt veräußert, fallen 1,5 Prozent Steuern auf den Veräußerungserlös an (nicht auf den Gewinn).

Wer dem Finanzamt plausibel darlegen kann, dass er Verluste erzielt hat, bleibt verschont. Auch Immobilieneigentümer, die eine Immobilie innerhalb der letzten drei Jahre zu eigenen Wohnzwecken nutzen, bleiben von Eichels Pauschalsteuer verschont.

Modernisierung

Bei vermieteten Immobilien, für die ein Vermieter in den ersten drei Jahren nach dem Kauf mehr als 15 Prozent des Gebäudewerts im Modernisierungsmaßnahmen steckt, kommt ab nächstem Jahr eine Steuerminderung nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung in Frage. Ein Sofortabzug als Werbungskosten scheidet aus.

Körperschaftssteuer

Dividenden kommen seit Wegfall des Anrechnungsverfahrens nur noch zu 75 Prozent beim Aktionär an. Im Gegenzug muss die Gutschrift nur noch zur Hälfte versteuert werden. Ein schwacher Trost für Börsianer, die aufgrund eines Freistellungsauftrags eigentlich gar keine Steuern bezahlen müssten.

Für Dividenden des Jahres 2003 (Auszahlung in 2004) werden 26,5 Prozent Körperschaftsteuer fällig.

Umsatzsteuer

Für folgende Leistungen wird die Umsatzsteuer von derzeit sieben Prozent auf 16 Prozent katapultiert:

Gartenbauliche Erzeugnisse: Blumen, Zierpflanzen

Landwirtschaftliche Vorprodukte: lebende Tiere, Samen, Früchte, Düngemittel, Brennholz

Leistungen der Zahntechniker sowie bestimmter kieferorthopädischer Leistungen.

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