Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Die kommunale Konkurrenz reibt sich die Hände

Die kommunale Konkurrenz reibt sich die Hände

Rückschlag im Kampf gegen die kommuale Konkurrenz: Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bringt „tausende von Arbeitsplätzen in mittelständischen Betrieben in Gefahr“, sagt Dr. Thomas Köster, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf.

Nach mehreren Erfolgen im Kampf gegen die Konkurrenz kommunaler und teil-kommunaler Unternehmen hat das Handwerk jetzt einen Rückschlag erlitten: Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom vergangenen Juli aufgehoben, wonach die handwerklichen Teile des Gebäudemanagements nicht zur zulässigen wirtschaftlichen Betätigung von Kommunen gehören dürfen. Das OLG bringt damit tausende von Arbeitsplätzen in mittelständischen Betrieben in Gefahr, betont Dr. Thomas Köster, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Düsseldorf.

Grund für den Rechtsstreit: Das Service-Unternehmen #8222;Innovatio GmbH" war ursprünglich von den Stadtwerken Düsseldorf und dem französischen Großkonzern vivendi gegründet worden. Es sollte umfassende Dienstleistungen im Gebäudemanagement anbieten und damit auch Aufträge ausführen, die handwerkliche Tätigkeitsfelder umfassen. Wegen der kommunalen Beteiligung an der GmbH hatte das Handwerk darin ein Beispiel für das Ausufern der wirtschaftlichen Aktivitäten von Stadtwerken und anderen städtischen Unternehmen gesehen und Klage erhoben.

Zunächst mit Erfolg, denn auch das Landgericht sah einen Vorrang der privatwirtschaftlichen vor der öffentlich-wirtschaftlichen Betätigung.

Die Kehrtwende des OLG könnte jetzt die Grenzen zwischen Handwerk und öffentlichen Betrieben wieder zu Ungunsten des Mittelstandes verschieben. In seiner Begründung spricht das Gericht der Gemeindeordnung nur eine sehr geringe Bindungswirkung zu und verwies auf den höheren Rang des Aktienrechts. Wegen der prinzipiellen Bedeutung des Falles schließt man im NRW-Handwerk nicht aus, Revision vor dem Bundesgerichtshofs einzulegen.

Das könnte Ihnen auch gefallen: