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Die Masse macht's

Die Masse macht's

Ein Berufsstand in Verruf: Glaubt man Medienberichten, häufen sich Fälle, in denen Insolvenzverwalter Millionen in die eigene Tasche lotsen. "Ausgemachter Blödsinn. Kaum ein Berufsstand wird so akribisch kontrolliert wie unser", entgegnet Siegfried Beck, Vorsitzender des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschland.

Ein Berufsstand in Verruf: Glaubt man der Berichterstattung des Nachrichtenmagazins Der Spiegel, häufen sich die Fälle, in denen Insolvenzverwalter ihre Macht ausnutzen, Pleitefirmen ausschlachten und Millionen in die eigene Tasche lotsen. Das ist ausgemachter Blödsinn. Kaum ein Berufsstand wird so akribisch kontrolliert wie unser, sagt Siegfried Beck, Vorsitzender des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter.

In der Tat sind zwei, drei Fälle vorgekommen, räumt Beck ein. Aber das sei noch lange kein Grund, die Gesamtheit der Insolvenzverwalter zu verdammen. Dagegen schreibt der Spiegel, dass die Flucht eines Hamburger Insolvenzverwalters, der rund 150 laufende Insolvenzverfahren hinterlässt, einen Schatten auf die gesamte Branche wirft. Mit dem Mann sollen Millionensummen verschwunden sein.

Aus Sicht der Betriebe, die keinen anderen Ausweg als die Insolvenz sehen, drängt sich in diesem Zusammenhang eine Frage auf: Wie kann ich dafür sorgen, dass sich der richtige Insolvenzverwalter um die noch verbliebenen Vermögenswerte kümmert? Die Gläubiger versuchen immer wieder, dem Insolvenzgericht zu signalisieren, welcher Insolvenzverwalter aus der Region ihrer Meinung nach in Betracht kommt, sagt Beck. Doch die Gerichte seien in dieser Hinsicht sensibel, ließen sich kaum beeinflussen.

Welcher Insolvenzverwalter ist eher betriebswirtschaftlich orientiert, welcher eher juristisch? Wer passt besser zu großen Unternehmen, wer besser zu kleinen Betrieben? Die Richter haben ein Gefühl dafür, welcher Verwalter geeignet ist, sagt Beck. Zudem könne ein unliebsamer Insolvenzverwalter von der Gläubigerversammlung abgewählt werden.

Der Spiegel erkennt einen Fehler in diesem System: Kaum ein Insolvenzgericht kontrolliert wirksam, ob die Verwalter ihre Arbeit korrekt verrichten.

"Das Gegenteil ist der Fall, wir werden gleich mehrfach kontrolliert", sagt Beck. Zum einen sei der Gläubigerausschuss schon von Gesetzes wegen dazu verpflichtet, die Arbeit des Insolvenzverwalters zu prüfen. Zum anderen müsse der Verwalter den Gerichten Zwischenrechnungen und eine Gesamtabrechnung vorlegen: Die lassen sich jeden Beleg zeigen. Und schließlich seien da ja auch noch die Betriebsinhaber: Die gucken uns ganz genau auf die Finger. Es geht ja immerhin um ihr Vermögen.

Wie ist ihre Meinung zu diesem Thema? Welche Erfahrungen haben Sie mit der Arbeit von Insolvenzverwaltern gemacht? Schreiben Sie an die Redaktion.

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