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Die Pleite nach der Pleite

Gibt es ein Leben nach der Insolvenzverschleppung? Den ruinierten Ruf wird man jedenfalls nicht so schnell los, wie der Stuttgarter Malermeister Reinhold Uhl nun erfahren musste. Weil er seine Vorstrafe verheimlicht hatte, muss der CDU-Politiker nun seine Ämter aufgeben - auch seine Posten in den Aufsichtsräten zweier Banken.

"Zwei Jahre Haft auf Bewährung wegen Insolvenzverschleppung." Dieses Urteil ist nach Angaben der Stuttgarter Zeitung zwar schon fast fünf Jahre alt, doch nun kostet es den Maler- und Lackierermeister Reinhold Uhl den Fraktionsvorsitz seiner Partei im Stuttgarter Rathaus. Denn der Unternehmer hatte es versäumt, seine Vorstrafe rechtzeitig bekanntzugeben, zum Beispiel als er 2005 für dieses Amt kandidierte.

Um den Betrieb gekämpft

Erst jetzt rückte Uhl mit einer Erklärung heraus: Er habe dieses Strafmaß mit der Staatsanwaltschaft damals "ausgehandelt und akzeptiert", um einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. Gegenüber der Zeitung gestand Uhl ein, er "habe damals Fehler gemacht. Als meine Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten kamen, habe ich versucht, die drohende Insolvenz unter Einsatz meines privaten Vermögens zu verhindern. Später hat mir der Staatsanwalt vorgehalten, dass ich das nicht hätte tun dürfen."

Mit offenen Karten

Kein ungewöhnlicher Vorgang, wie Unternehmensberater Peter Gillhaus bestätigt: Verzweifelte Rettungsversuche gehörten zu den häufigsten Ursachen für Insolvenzverschleppung. "Aber der Insolvenzverwalter wird später sehr genau prüfen, ob man sich dafür zu lange Zeit gelassen hat." Länger als drei Wochen dürfe eine Überschuldung nicht bestehen, wer dann nicht Insolvenz anmeldet, mache sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Dazu gehöre nicht einmal ein Vorsatz:. "Ohne ordentliches Controlling rutscht man da schneller rein als man gucken kann", sagt Gillhaus. Darum rät der Experte zu einem offenen Umgang mit solchen Informationen: "Wer danach noch einmal neu anfängt, sollte gegenüber wichtigen Geschäftspartnern und Banken mit offenen Karten zu spielen. Denn irgendwann fliegt es sonst von alleine auf, und in den Köpfen verjährt so etwas nie."

Weitere Vorstrafen für Warenkreditbetrug und Bankrott

Malermeister Uhl jedenfalls hielt sich bedeckt. So gut, dass auch seine anderen Vorstrafen erst jetzt ans Licht kamen: Laut Stuttgarter Zeitung wurde Uhl 1998 vom Amtsgericht Ludwigsburg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung wegen Warenkreditbetrugs verurteilt und ebenfalls "1998 vom Amtsgericht Stuttgart zu 360 Tagessätzen à 40 Mark wegen Bankrotts, Vorenthaltung von Arbeitslosengeld und Verletzung der Buchführungspflicht". Dass er seine Vorstrafen verschwiegen hatte, begründete er gegenüber der Eßlinger Zeitung mit privaten Interessen: Zwei seiner Taten seien 2005, als er zum Fraktionsvorsitz kandidierte, schon verjährt, das dritte Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen gewesen.

Mittlerweile hat der Unternehmer auch Aufsichtsratsposten bei der Landesbank Baden-Württemberg und der Baden-Württembergischen Bank abgegeben. Nur seinen Sitz im Stadtrat wolle er unbedingt behalten - um demjenigen auf die Spur zu kommen, der ihn an die Presse verraten habe.

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(jw)

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